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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an wirksames Testament

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Ein britischer Staatsbürger in Augsburg vererbt seinen Nachlass per handgeschriebenem Testament, doch sein unehelicher Sohn zweifelt die Testierfähigkeit des Vaters an. Trotz psychiatrischer Vorgeschichte des Erblassers urteilt das Amtsgericht Augsburg zugunsten der Gültigkeit des Testaments, da der Sohn die behauptete Testierunfähigkeit nicht beweisen kann. Der Fall beleuchtet die Bedeutung eindeutiger Beweisführung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Augsburg
Datum: 23.02.2024
Aktenzeichen: 2 VI 2135/23
Verfahrensart: Verfahren zur Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Beteiligter B.: Antragsteller, der die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beantragt hat und dessen Antrag vom Gericht angenommen wurde.
Beteiligter M.: Sohn des Erblassers, der ebenfalls die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beantragt hatte, indem er behauptete, dass er aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe sei. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er argumentierte, dass das Testament ungültig sei, da es seiner Meinung nach vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Zudem zweifelte er an der Testierfähigkeit des Erblassers.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Erblasser, ein britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Augsburg, verstarb zwischen dem 14.03.2023 und dem 17.03.2023. Er hatte ein Eigenhändiges Testament verfasst, in dem er sein Vermögen verteilte, und litt unter einer schizoaffektiven Psychose. Sein Sohn M., der keinen regelmäßigen Kontakt zu ihm hatte, zweifelte die Testierfähigkeit des Erblassers an und beantragte die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Erteilung eines […]


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