Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an wirksames Testament

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein britischer Staatsbürger in Augsburg vererbt seinen Nachlass per handgeschriebenem Testament, doch sein unehelicher Sohn zweifelt die Testierfähigkeit des Vaters an. Trotz psychiatrischer Vorgeschichte des Erblassers urteilt das Amtsgericht Augsburg zugunsten der Gültigkeit des Testaments, da der Sohn die behauptete Testierunfähigkeit nicht beweisen kann. Der Fall beleuchtet die Bedeutung eindeutiger Beweisführung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 VI 2135/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Augsburg
  • Datum: 23.02.2024
  • Aktenzeichen: 2 VI 2135/23
  • Verfahrensart: Verfahren zur Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beteiligter B.: Antragsteller, der die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beantragt hat und dessen Antrag vom Gericht angenommen wurde.
  • Beteiligter M.: Sohn des Erblassers, der ebenfalls die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beantragt hatte, indem er behauptete, dass er aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe sei. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er argumentierte, dass das Testament ungültig sei, da es seiner Meinung nach vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Zudem zweifelte er an der Testierfähigkeit des Erblassers.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Erblasser, ein britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Augsburg, verstarb zwischen dem 14.03.2023 und dem 17.03.2023. Er hatte ein Eigenhändiges Testament verfasst, in dem er sein Vermögen verteilte, und litt unter einer schizoaffektiven Psychose. Sein Sohn M., der keinen regelmäßigen Kontakt zu ihm hatte, zweifelte die Testierfähigkeit des Erblassers an und beantragte die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, um als Alleinerbe anerkannt zu werden.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage bestand darin, ob das Testament vom 24.03.2022 wirksam ist und ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments testierfähig war. Der Sohn M. stellte in Frage, ob sein Vater aufgrund seiner psychischen Erkrankung und der Gestaltung des Testaments testierfähig war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass das Testament wirksam ist und der Antrag von M. auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zurückgewiesen wird. Auch der Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers wurde abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das Testament formwirksam und eigenhändig geschrieben war und keine Zweifel an der Echtheit bestanden. Zudem ergaben die eingesehenen Arztberichte keine Verdachtsmomente, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig gewesen sei. M. hatte keine Vergleichsschriftproben zur Anfechtung der Echtheit des Testaments vorgelegt und auch keinen Antrag auf ein Gutachten zur Testierfähigkeit gestellt.
  • Folgen: M. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die Erteilung des beantragten Erbscheins wird bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt. Das Urteil stärkt die Bedeutung der Beweislast im Falle von Anfechtungen der Testierfähigkeit und unterstreicht den formalen Anforderungen an ein eigenhändiges Testament….

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv