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Adoption eines Minderjährigen durch nichtehelichen Partner eines Elternteils

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In einem ungewöhnlichen Fall hat das Amtsgericht Ahaus die Adoption eines Kindes durch den Lebensgefährten der Mutter genehmigt, obwohl das Paar nicht verheiratet ist. Der Stiefvater darf den Jungen nun als seinen eigenen Sohn annehmen, nachdem der leibliche Vater verstorben war und sich eine enge Vater-Sohn-Beziehung zu dem Jugendlichen entwickelt hatte. Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung des Gerichts, dem Kind einen Doppelnamen zu geben, um dem Kindeswohl in besonderem Maße gerecht zu werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 F 235/13 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Ahaus
  • Datum: 18.05.2021
  • Aktenzeichen: 12 F 235/13
  • Verfahrensart: Adoptionsverfahren
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Adoptionsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Herr L: Antragsteller und Annehmender. Er möchte den minderjährigen B1 als Kind annehmen. Er ist der nichteheliche Partner des einen Elternteils des Kindes.
  • B1: Minderjähriger, der adoptiert werden soll.
  • B2: Mutter von B1 und nichteheliche Partnerin von Herrn L. Sie hat formwirksam in die Adoption eingewilligt.
  • Verstorbener Vater von B1: Dessen Einwilligung war nicht erforderlich, da er bereits verstorben ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Herr L hat beantragt, den minderjährigen B1 rechtlich als sein Kind anzuerkennen. Die Adoption erfolgt im Rahmen der Annahme durch den nichtehelichen Partner eines Elternteils. Die Einwilligungen von B1 selbst (da über 14 Jahre alt) und der Mutter wurden formwirksam erteilt. Der verstorbene Vater konnte seine Zustimmung nicht mehr geben, was jedoch für den rechtlichen Prozess nicht erforderlich war.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits war, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Adoption durch einen nichtehelichen Partner vorliegen und ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Adoption wurde bewilligt. B1 erhält den Namen B-L, um das Wohl des Kindes zu wahren.
  • Begründung: Die Adoption erfolgt zum Wohl des Kindes, da bereits ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Kind besteht. Die Interessen der anderen Kinder des Annehmenden wurden geprüft und stellten kein Hindernis dar.
  • Folgen: Herr L trägt die Kosten des Verfahrens, während keine außergerichtlichen Kosten erstattet werden. Der Verfahrenswert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt.

Stiefkindadoption: Rechtliche Vorgaben und emotionale Aspekte im Fokus

Die Adoption eines Minderjährigen ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche Aspekte des Familienrechts umfasst. Besonders im Falle der Stiefkindadoption durch den nichtehelichen Partner eines Elternteils sind spezifische Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen zu beachten. Die Einwilligung aller beteiligten Elternteile spielt eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Frage der elterlichen Sorge und der Unterhaltsverpflichtungen, die sich aus einer solchen Adoption ergeben können. Eine Stiefkindadoption bietet nicht nur rechtliche Vorteile, wie die Integration in die neue Familie und das Umgangsrecht, sondern kann auch einen wichtigen emotionalen Prozess für alle Beteiligten darstellen. Mit dem Ziel, die Situation in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, wird im Folgenden ein konkreter Fall näher betrachtet, der die Herausforderungen und Chancen einer Stiefkindadoption durch einen nichtehelichen Partner thematisiert….


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