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WEG-Abrechnungsbeschluss ist bis zur Ungültigerklärung verbindlich

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Zwei Wohnungseigentümer im Erdgeschoss einer Münchner Wohnanlage zogen vor Gericht, weil sie sich gegen die Verteilung der Aufzugskosten wehrten – und scheiterten. Der Fall betrifft eine komplexe Wohnanlage mit mehreren Untergemeinschaften und einer besonderen Regelung für eine zusammengelegt Wohnung im vierten Stock. Das Amtsgericht München wies die Klage ab und bestätigte die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft in der Kostenfrage. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1293 C 21190/23 WEG | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 30.04.2024
  • Aktenzeichen: 1293 C 21190/23 WEG
  • Verfahrensart: Beschlussanfechtungsklage
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Kläger sind hälftige Miteigentümer eines Anteils an einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie argumentieren, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung über die Genehmigung von Nachschüssen und Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse ungültig sei, da die Eigentümer nicht hinreichend informiert wurden. Außerdem halten sie den Beschluss zu TOP 3.2 der Eigentümerversammlung vom 20.06.2023, der die Verteilung der Kosten für die Aufzüge betrifft, für nichtig.
  • Beklagte: Die beklagte Partei ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Beschluss in der Eigentümerversammlung angefochten wird. Sie ist der Ansicht, dass der Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde und weder nichtig ist noch ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger fochten den Beschluss der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft an, der Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse für das Jahr 2022 genehmigte. Sie behaupteten, die Eigentümer seien vor der Beschlussfassung nicht ausreichend informiert worden. Zudem argumentierten sie, dass ein vorhergehender Beschluss über die Verteilung der Aufzugskosten nichtig sei, was sich auf den angefochtenen Beschluss auswirke.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Beschluss der Eigentümerversammlung gültig ist, insbesondere ob die Eigentümer im Vorfeld ausreichend informiert wurden und ob ein vorhergehender, die Aufzugskosten betreffender Beschluss nichtig ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der angefochtene Beschluss weder formell noch materiell rechtswidrig ist. Die Eigentümer wurden ausreichend informiert, und der Beschluss ist nicht nichtig, da keine unabdingbaren Rechtsvorschriften verletzt wurden. Zudem kann ein Beschluss nur als rechtswidrig angesehen werden, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird, was im laufenden Verfahren (noch) nicht der Fall war.
  • Folgen: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Der Beschluss der Eigentümerversammlung bleibt daher in Kraft, und die festgesetzten Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse sind vollziehbar. Das Urteil stärkt die Praxis, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zu einer rechtskräftigen Ungültigkeitserklärung zu beachten sind.

WEG-Abrechnungsbeschluss: Anfechtung und Gültigkeit im Fokus eines Falles

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) organisiert ist, spielt der WEG-Abrechnungsbeschluss eine zentrale Rolle für die finanziellen Belange der Eigentümer….


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