Die Cannabis-Legalisierung bringt auch für Patienten neue Regeln! Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt jetzt die medizinische Anwendung – was bedeutet das für Ihre Therapie? Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Verschreibung, Kostenübernahme und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Legalisierung: Seit 1. April 2024 neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft. Vereinfachter Zugang: Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Verschreibung: Ärzte können Cannabis nun auf einem normalen Rezept (auch eRezept) verschreiben, kein BtM-Rezept mehr nötig. Apothekenpflicht: Abgabe weiterhin nur in Apotheken. Krankenkasse: Kostenübernahme durch Krankenkassen bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin möglich, Antrag notwendig. Qualitätskontrolle: Strengere Qualitätskontrollen und -sicherung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Indikationen: Anwendung vor allem bei chronischen Schmerzen, Spastiken, Appetitlosigkeit/Auszehrung. Ärztliche Sorgfalt: Ärzte müssen Indikation, Therapieentscheidung und -verlauf sorgfältig dokumentieren. Patientenaufklärung: Umfassende Aufklärung der Patienten über Wirkung, Nebenwirkungen, Anwendung und rechtliche Aspekte notwendig. Abgrenzung zum Freizeitkonsum: Klares Unterscheidungsmerkmal zum Konsumcannabisgesetz (KCanG), strengere Regulierung bei medizinischem Cannabis. Import und Handel: Klare Regelungen für Import und Handel, nur über zertifizierte Lieferanten mit entsprechenden Lizenzen. Besondere Patientengruppen: Spezielle Regelungen für Minderjährige, Schwangere und in der Palliativmedizin. Dokumentation und Datenschutz: Strenge Dokume
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Kaiserslautern Az: 7 C 2243/06 Urteil vom 01.06.2007 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht […]