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Rechtsanwälte Kotz GbR

Cannabis-Regulierung und Medizinrecht

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Die Cannabis-Legalisierung bringt auch für Patienten neue Regeln! Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt jetzt die medizinische Anwendung – was bedeutet das für Ihre Therapie? Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Verschreibung, Kostenübernahme und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Legalisierung: Seit 1. April 2024 neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft. Vereinfachter Zugang: Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Verschreibung: Ärzte können Cannabis nun auf einem normalen Rezept (auch eRezept) verschreiben, kein BtM-Rezept mehr nötig. Apothekenpflicht: Abgabe weiterhin nur in Apotheken. Krankenkasse: Kostenübernahme durch Krankenkassen bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin möglich, Antrag notwendig. Qualitätskontrolle: Strengere Qualitätskontrollen und -sicherung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Indikationen: Anwendung vor allem bei chronischen Schmerzen, Spastiken, Appetitlosigkeit/Auszehrung. Ärztliche Sorgfalt: Ärzte müssen Indikation, Therapieentscheidung und -verlauf sorgfältig dokumentieren. Patientenaufklärung: Umfassende Aufklärung der Patienten über Wirkung, Nebenwirkungen, Anwendung und rechtliche Aspekte notwendig. Abgrenzung zum Freizeitkonsum: Klares Unterscheidungsmerkmal zum Konsumcannabisgesetz (KCanG), strengere Regulierung bei medizinischem Cannabis. Import und Handel: Klare Regelungen für Import und Handel, nur über zertifizierte Lieferanten mit entsprechenden Lizenzen. Besondere Patientengruppen: Spezielle Regelungen für Minderjährige, Schwangere und in der Palliativmedizin. Dokumentation und Datenschutz: Strenge Dokume


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