Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Cannabis-Regulierung und Medizinrecht

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Die Cannabis-Legalisierung bringt auch für Patienten neue Regeln! Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt jetzt die medizinische Anwendung – was bedeutet das für Ihre Therapie? Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Verschreibung, Kostenübernahme und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Legalisierung: Seit 1. April 2024 neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft.
  • Vereinfachter Zugang: Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
  • Verschreibung: Ärzte können Cannabis nun auf einem normalen Rezept (auch eRezept) verschreiben, kein BtM-Rezept mehr nötig.
  • Apothekenpflicht: Abgabe weiterhin nur in Apotheken.
  • Krankenkasse: Kostenübernahme durch Krankenkassen bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin möglich, Antrag notwendig.
  • Qualitätskontrolle: Strengere Qualitätskontrollen und -sicherung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  • Indikationen: Anwendung vor allem bei chronischen Schmerzen, Spastiken, Appetitlosigkeit/Auszehrung.
  • Ärztliche Sorgfalt: Ärzte müssen Indikation, Therapieentscheidung und -verlauf sorgfältig dokumentieren.
  • Patientenaufklärung: Umfassende Aufklärung der Patienten über Wirkung, Nebenwirkungen, Anwendung und rechtliche Aspekte notwendig.
  • Abgrenzung zum Freizeitkonsum: Klares Unterscheidungsmerkmal zum Konsumcannabisgesetz (KCanG), strengere Regulierung bei medizinischem Cannabis.
  • Import und Handel: Klare Regelungen für Import und Handel, nur über zertifizierte Lieferanten mit entsprechenden Lizenzen.
  • Besondere Patientengruppen: Spezielle Regelungen für Minderjährige, Schwangere und in der Palliativmedizin.
  • Dokumentation und Datenschutz: Strenge Dokumentationspflichten und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Kein Genehmigungsvorbehalt: Für bestimmte Facharztgruppen und in der Palliativmedizin entfällt bzw. verkürzt sich der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen.

Medizinisches Cannabis: Neue Rechtslage vereinfacht Zugang zur Therapie

Mit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zum 1. April 2024 wurde der Zugang zu medizinischem Cannabis grundlegend vereinfacht. Die bisherige Betäubungsmittelrezeptpflicht entfällt, wodurch Ärzte Cannabis nun per regulärem Rezept verschreiben können. Diese Neuregelung stellt einen wichtigen Meilenstein in der medizinischen Versorgung dar. Für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen bedeutet dies konkrete Verbesserungen im Therapiezugang. Das neue Gesetz regelt nicht nur die Verschreibung, sondern auch die Qualitätssicherung von medizinischem Cannabis. Dabei wird medizinisches Cannabis klar vom Freizeitkonsum abgegrenzt und unterliegt strengen Qualitätskontrollen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Gesetzlicher Rahmen des Medizinal-Cannabis

Mit der Einführung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) im April 2024 wurde die rechtliche Grundlage für den Umgang mit medizinischem Cannabis grundlegend reformiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern und gleichzeitig eine klare Abgrenzung zum Freizeitkonsum sicherzustellen. Dies geschieht durch die Herausnahme von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Einführung eines eigenständigen Rechtsrahmens.

Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) als neue Rechtsgrundlage

Das MedCanG ersetzt für medizinisches Cannabis die bisherigen Regelungen des BtMG….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv