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Mieterhöhungsschreiben nicht zugegangen – Keine Heilung im Prozess möglich

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Mieterhöhung gescheitert! Weil eine Vermieterin in Lübeck die Zustellung ihres Mieterhöhungsverlangens nicht beweisen konnte, blieb die Miete unverändert. Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Vermieterin diesen Fehler nicht im laufenden Prozess korrigieren durfte und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 110/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Lübeck
  • Datum: 19.04.2024
  • Aktenzeichen: 14 S 110/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich Mieterhöhung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Vermieterin, die eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung von der Beklagten fordert. Sie berief sich auf ein Mieterhöhungsverlangen vom 18.10.2021 sowie ein weiteres Verlangen mit der Klageschrift vom 31.3.2022.
  • Beklagte: Die Mieterin, die sich gegen die Mieterhöhung wehrt. Sie bestreitet den Zugang des Mieterhöhungsverlangens vom 18.10.2021 und führt formelle Mängel des mit der Klageschrift begründeten Verlangens an.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin forderte eine Mieterhöhung und bezog sich zunächst auf ein Mieterhöhungsverlangen vom 18.10.2021, welches die Beklagte angeblich nicht erhalten hat. Mit der Klage wurde erneut ein Mieterhöhungsverlangen ausgesprochen. Das Amtsgericht Reinbek wies die Klage der Klägerin aufgrund formeller Mängel des Mieterhöhungsverlangens ab.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen innerhalb eines laufenden Prozesses formelle Mängel heilen kann und ob es ein eigenständiges neues Mieterhöhungsverlangen darstellen kann.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen, das Mieterhöhungsverlangen wird nicht anerkannt.
  • Begründung: Das Mieterhöhungsverlangen vom 18.10.2021 wurde der Beklagten nicht zugestellt. Das später innerhalb eines Prozesses geäußerte Mieterhöhungsverlangen kann keine Heilung des Zustellungsmangels bewirken und bildet keinen neuen Anspruch. Die rechtliche Grundlage, § 558b Abs. 3 BGB, lässt die Heilung von formellen, nicht aber von materiellen Fehlern in einem laufenden Prozess zu.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Da die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Klärung zu ermöglichen. Dies kann künftig die Praxis der Mieterhöhung durch Vermieter beeinflussen.

Mieterhöhung unwirksam? Wichtige Details zur Zustellung im Mietrecht

Im Mietrecht spielt die ordnungsgemäße Zustellung von Mieterhöhungsschreiben eine zentrale Rolle. Wenn Mieterhöhungen nicht korrekt zugestellt werden, können sie als unwirksam gelten. Dies betrifft insbesondere die Schriftform und die Einhaltung von Fristen, die für eine Mieterhöhung unerlässlich sind. In vielen Fällen kann eine unzulässige Mieterhöhung nicht einfach ignoriert werden, da Mieter das Recht haben, diese anzufechten und die Situation gerichtlich klären zu lassen. Ein entscheidender Aspekt in Mietstreitigkeiten ist die Möglichkeit der Heilung in einem Mietrechtsprozess. Sollte ein Mieterhöhungsschreiben nicht dem Mieter zugestellt worden sein, stellt sich die Frage, ob dies im Prozess geheilt werden kann. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Problematik beleuchtet und auf die rechtlichen Konsequenzen hinweist….


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