In einem Kölner Ärztehaus eskalierte der Streit zwischen einer Vermieterin und einem Arzt, dessen suchtkranke Patienten für Chaos sorgten. Urin, Erbrochenes und Drogenkonsum im Treppenhaus – das Oberlandesgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung des Mietvertrags, da der Arzt die Situation nicht in den Griff bekam. Die Richter sahen die massiven Störungen des Hausfriedens als unzumutbar für die Vermieterin an, trotz der wichtigen Arbeit des Arztes. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 10/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Köln Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 1 U 10/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen einer Räumungsklage Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin einer Seniorenresidenz und Vermieterin von Praxisräumen. Sie argumentiert, dass der Beklagte durch seine Patienten die Hausordnung verletze und somit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Die Klägerin thematisiert zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln und Störungen im Mietobjekt durch Patienten des Beklagten. Beklagter: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Mieter der Praxisräume. Er argumentiert, dass er Maßnahmen ergriffen habe, um die Corona-Regeln einzuhalten und dass keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Er bestreitet die Vorwürfe der Klägerin und verweist auf getroffene Vorkehrungen und Abmahnungen gegenüber Patienten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Seniorenresidenz und vermietet Praxisräume an den Beklagten. Konflikte ergaben sich aufgrund angeblicher Verstöße von Patienten des Beklagten gegen Hygieneregeln und verursachten Störungen im Gebäude. Trotz wiederholter Abmahnungen schritt die Klägerin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Kern des Rechtsstreits: Die
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Feuchtigkeitsschäden an Mehrfamilienhäusern lassen Architekten und Versicherung streiten: Muss die Versicherung zahlen, obwohl der Architekt zu spät Meldung gemacht hat? Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass die Versicherung in die Pflicht genommen werden muss, da der Versicherungsfall bereits vor der Meldung eintrat. Das Urteil hat weitreichende Folgen für Architekten und […]