In einem Kölner Ärztehaus eskalierte der Streit zwischen einer Vermieterin und einem Arzt, dessen suchtkranke Patienten für Chaos sorgten. Urin, Erbrochenes und Drogenkonsum im Treppenhaus – das Oberlandesgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung des Mietvertrags, da der Arzt die Situation nicht in den Griff bekam. Die Richter sahen die massiven Störungen des Hausfriedens als unzumutbar für die Vermieterin an, trotz der wichtigen Arbeit des Arztes. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 10/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 01.03.2024
- Aktenzeichen: 1 U 10/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen einer Räumungsklage
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Betreiberin einer Seniorenresidenz und Vermieterin von Praxisräumen. Sie argumentiert, dass der Beklagte durch seine Patienten die Hausordnung verletze und somit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Die Klägerin thematisiert zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln und Störungen im Mietobjekt durch Patienten des Beklagten.
- Beklagter: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Mieter der Praxisräume. Er argumentiert, dass er Maßnahmen ergriffen habe, um die Corona-Regeln einzuhalten und dass keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Er bestreitet die Vorwürfe der Klägerin und verweist auf getroffene Vorkehrungen und Abmahnungen gegenüber Patienten.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Seniorenresidenz und vermietet Praxisräume an den Beklagten. Konflikte ergaben sich aufgrund angeblicher Verstöße von Patienten des Beklagten gegen Hygieneregeln und verursachten Störungen im Gebäude. Trotz wiederholter Abmahnungen schritt die Klägerin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die durch die Patienten des Beklagten verursachten Störungen und Verstöße eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen und ob die vom Beklagten getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln ausreichend waren.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Köln entschied zugunsten der Klägerin und gab der Räumungsklage statt. Es erkannte die fristlose Kündigung des Mietvertrags als gerechtfertigt an.
- Begründung: Die Entscheidung basierte darauf, dass die dokumentierten Vorfälle im Anwesen schwerwiegende Störungen des Hausfriedens darstellten, die fortlaufend und in erheblicher Weise stattfanden. Die getroffenen Maßnahmen des Beklagten waren unzureichend, um vergleichbare Störungen zukünftig zu verhindern. Auch verstärkten die Umstände, dass der Beklagte trotz vorangegangener Kündigung keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hatte, die Notwendigkeit der Kündigung.
- Folgen: Der Beklagte muss die Praxisräume räumen und der Klägerin zurückgeben. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nicht. Revision wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung zu einer endgültigen macht. Die Entscheidung unterstreicht die Pflichten von Mietern bei der Einhaltung der Hausordnung und der Corona-Schutzmaßnahmen.
Kündigung des Gewerberaummietvertrags: Rechte bei Störungen durch Patienten
Ein Gewerberaummietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter im geschäftlichen Bereich. Hierbei spielen sowohl Mieterrechte als auch Mieterpflichten eine zentrale Rolle….