Eine Qualitätsmanagerin in Elternzeit verliert ihren Job, weil ihr Arbeitgeber, ein Medizintechnik-Unternehmen, den Betrieb komplett stilllegt. Trotz Kündigungsschutzes in der Elternzeit musste das Landesarbeitsgericht Köln der betriebsbedingten Kündigung stattgeben, da die Stilllegung des Unternehmens nachweislich vollzogen wurde und somit ein dringender betrieblicher Grund vorlag. Die Richter sahen keine Verpflichtung des Unternehmens, die Mitarbeiterin in einem anderen Betrieb des Konzerns weiterzubeschäftigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 558/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 14.02.2023 Aktenzeichen: 4 Sa 558/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine seit 15.11.2018 als Quality Manager bei der Beklagten angestellte Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat. Sie argumentiert, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt sei, da der Betrieb der Beklagten nicht stillgelegt worden sei und freie Arbeitsplätze bei der Muttergesellschaft existierten. Beklagte: Ein Unternehmen, das mit der Entwicklung medizinischer Kleber be
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Osnabrück – Az.: 6 O 337/19 – Urteil vom 02.08.2019 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages […]