Ein IT-Spezialist verliert seinen Job, nachdem er einen Kollegen des Leistungsbetrugs bezichtigt – und dabei wohl etwas zu weit geht. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt die fristlose Kündigung, da die Anschuldigungen haltlos waren und offenbar aus Rachegedanken entstanden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und die Konsequenzen unüberlegter Äußerungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 291/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 20.09.2023 Aktenzeichen: 11 Sa 291/23 Verfahrensart: Berufung im Kündigungsschutzverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Bachelor of Science in Elektrotechnik und Informationstechnik, der als Full Stack Developer bei der Beklagten beschäftigt war. Der Kläger argumentiert, dass die Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses unrechtmäßig seien und bestreitet, wissentlich unwahre Anschuldigungen gegen seinen Kollegen erhoben zu haben. Er fordert die Weiterbeschäftigung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Beklagte: Ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich von E-Commerce-Projekten bietet. Die Beklagte verteidigt die Kündigungen des Klägers aufgrund von Rachehandlungen und leichtfertigen Anschuldigungen gegen einen Kollegen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war seit 09.02.2022 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt zunächst eine ordentliche, dann eine außerordentliche Kündigung. Der Kläger erhob Verdächtigungen gegen einen Kollegen hinsichtlich der Erbringung von Arbeitsleistungen durch einen ausländischen Dienstleister und sieht die Kün
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de alte Grundsätze gültig bis zum 30.06.2001 Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Rostock handelt! I. Bedarfssätze für die Unterhaltsberechtigten A. Kinder (Siehe die Berliner Tabelle, Stand 01.07.2001 bzw. 01.01.2002) Die 135%-Grenze Ost für die Kindergeldanrechnung nach § 1612b V BGB beträgt […]