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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

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Ein Arbeitnehmer klagte erfolgreich gegen sein Arbeitszeugnis, weil es „völlig inakzeptabel“ war und ihm Geheimnisverrat unterstellte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zwang den Arbeitgeber zu umfangreichen Korrekturen, darunter die Entfernung der unzulässigen Vorwürfe und eine Anpassung der Leistungsbewertung. Der Arbeitgeber hatte sich auf Verjährung berufen, doch das Gericht stellte klar, dass er angesichts seines „bösartigen“ Verhaltens nicht auf den Verzicht des Arbeitnehmers vertrauen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 54/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Datum: 31.05.2023 Aktenzeichen: 4 Sa 54/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens, der die Berichtigung seines Arbeitszeugnisses verlangt. Argumentiert, dass das Zeugnis ungerecht und schädigend sei und Berichtigungen sowie eine positive Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erfordere. Beklagte: Unternehmen und ehemaliger Arbeitgeber des Klägers. Verteidigt das ausgestellte Zeugnis und erhebt den Einwand der Verwirkung aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Klageerhebung durch den Kläger. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, ehemals als Vertriebsingenieur und danach im Produktmarketing tätig, beanstandete das von seinem ehemaligen Arbeitgeber ausgestellte Zeugnis, insbesondere in Bezug auf das Beendigungsdatum und negative Aussagen zu seiner beruflichen Leistung und Verhaltensweisen. Der Kläger hatte zuvor erfolgreiche Kündigungsschutzverfahren gewonnen und suchte nun die Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnisses mit korrekter Darstellung seiner Leistungen. Kern des Rechtsstreits: Ob der Anspruch des Klägers auf ein angemessenes Zeugnis verwirkt ist und o


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