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Urlaubsabgeltung – Verfall von Urlaubsansprüchen – Auslegung Formulardienstvertrag

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Eine Pflegekraft gewinnt vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen Rechtsstreit um ihren Urlaubsanspruch und erhält für mehrere Jahre nicht genommenen Urlaub eine Abgeltung von über 16.000 Euro. Eine besondere Klausel in ihrem Arbeitsvertrag sicherte ihr trotz langjähriger Krankheit den Urlaubsanspruch zu, was dem Arbeitgeber nun teuer zu stehen kommt. Das Urteil könnte Signalwirkung für viele Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen haben, die den gleichen Vertrag nutzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 49/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 28.05.2024 Aktenzeichen: 8 SLa 49/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren über Urlaubsabgeltungsansprüche Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine ehemalige Pflegekraft, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Verein, Urlaubsabgeltungsansprüche geltend macht. Die Klägerin argumentiert, dass ihr gesetzlicher Urlaub aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit über Jahre hinweg nicht verfallen sei und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten sei. Beklagter: Der Verein als Arbeitgeber, der die Ansicht vertritt, dass die gesetzlichen Urlaubsansprüche der Klägerin aufgrund ihrer langjährigen Erkrankung nach 15 Monaten verfallen sind und daher keine weiteren Abgeltungen erforderlich sind. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war seit 2010 als Pflegekraft beschäftigt. Aufgrund langjähriger Krankheit konnte sie ihren Urlaub nicht nehmen. Sie verlangt die Abgeltung ihres Resturlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber lehnte dies ab, da er die Ansprüche als verfallen ansah. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Urlaubsansprüche der Klägerin aufgrund ihrer dauerhaften Erkrankung über den gesetzlichen


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