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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

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Ein 68-jähriger Fahrer eines Krankenfahrdienstes klagte erfolgreich gegen seine Kündigung, die er nach einem Bandscheibenvorfall und nur fünf Wochen Krankschreibung erhalten hatte. Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war, da keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu erwarten sei und der Fahrer somit weiter seinen Dienst versehen könne. Der Fall wirft ein Licht auf die Rechte von Arbeitnehmern im fortgeschrittenen Alter und die Hürden für Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Kündigungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 504/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 11.04.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 504/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, seit dem 01.09.2021 als Fahrer des Krankenfahrdienstes tätig. Argumentiert, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt sei. Bestreitet eine dauerhafte Erkrankung und weist darauf hin, dass eine Besserung seiner Gesundheitslage und Alternativen zur Kündigung, wie die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, möglich seien. Beklagte: Arbeitgeberin mit mehr als zehn vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Begründet die Kündigung mit krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit des Klägers und fehlender Versetzungsmöglichkeiten. Sie sieht durch den Ausfall des Klägers betriebliche Schwierigkeiten und unzumutbare Belastungen der anderen Mitarbeiter. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt nach einem Vorfall bei der Arbeitnehmerin am 26.01.2023 einen Bandscheibenvorfall. Die Beklagte kündigte dem


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