Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Freistellungserklärung – Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Betriebsratsvorsitzender aus Nordrhein-Westfalen klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil Urlaubstage mit seinen tariflichen Altersfreizeiten zusammenfielen. Das Landesarbeitsgericht Köln musste nun entscheiden, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage hat, wenn bereits Altersfreizeittage festgelegt wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei der Überschneidung von Urlaubs- und Altersfreizeitansprüchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 525/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 7 Sa 525/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Mitarbeiter und Vorsitzender des Betriebsrats eines Pharmatechnologieunternehmens. Er argumentierte, dass die Beklagte ihm an bestimmten Tagen zu Unrecht Urlaubstage vom Konto abgezogen hatte, obwohl er an diesen Tagen auf Altersfreizeittage Anspruch hatte.
  • Beklagte: Ein Pharmatechnologieunternehmen, das argumentierte, dass Altersfreizeittage entfallen, wenn diese auf bereits festgelegte Urlaubstage fallen und dass die Ansprüche des Klägers laut Tarifvertrag ausgeschlossen sind.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger, ein seit 1998 beim Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, streitet sich mit seinem Arbeitgeber darüber, ob bestimmte Urlaubstage, die ihm durch Altersfreizeittage zustanden, zu Unrecht als Urlaub abgezogen wurden. Er verlangte die Gutschrift von Urlaubstagen für die Jahre 2019, 2021 und 2022.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die im Firmentarifvertrag festgelegten Altersfreizeittage, welche theoretisch Anspruch auf freie Tage geben, durch den Arbeitgeber fälschlicherweise durch Urlaubsgewährung ersetzt werden können und ob diese Urlaubsansprüche verfallen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied teilweise zugunsten der Beklagten und bekräftigte, dass der Kläger keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage für die Jahre 2019 und 2021 hat. Jedoch wurde der Beklagten auferlegt, dem Urlaubskonto des Klägers einen weiteren Tag für das Jahr 2022 gutzuschreiben.
  • Begründung: Für die Jahre 2019 und 2021 hatte der Kläger keine berechtigten Altersfreizeittage, da keine Arbeitspflicht bestand, während dies für 2022 anders der Fall war, da für den 08.07.2022 Altersfreizeiten explizit festgelegt waren. Der Kläger wurde nicht über den drohenden Verfall seines Urlaubs informiert, daher konnte der Urlaub 2022 nicht verfallen.
  • Folgen: Der Kläger erhält für 2022 einen zusätzlichen Urlaubstag gutgeschrieben. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60 % vom Kläger und zu 40 % von der Beklagten getragen. Die Revision wurde nicht zugelassen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.

Freistellungserklärung im Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch und Verfall erläutert

Die Freistellungserklärung spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern geht. Sie ermöglicht es, Urlaubstage im Rahmen von Betriebsferien oder anderen Umständen zu regeln. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die jedoch an gesetzliche Regelungen gebunden sind. Ein wichtiges Thema ist das Erlöschen des Urlaubsanspruchs, das eintreten kann, wenn Urlaub nicht rechtzeitig in Anspruch genommen oder nicht korrekt übertragen wird….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv