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Freistellungserklärung – Erlöschen des Urlaubsanspruchs

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Ein Betriebsratsvorsitzender aus Nordrhein-Westfalen klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil Urlaubstage mit seinen tariflichen Altersfreizeiten zusammenfielen. Das Landesarbeitsgericht Köln musste nun entscheiden, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage hat, wenn bereits Altersfreizeittage festgelegt wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei der Überschneidung von Urlaubs- und Altersfreizeitansprüchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 525/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 18.01.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 525/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Mitarbeiter und Vorsitzender des Betriebsrats eines Pharmatechnologieunternehmens. Er argumentierte, dass die Beklagte ihm an bestimmten Tagen zu Unrecht Urlaubstage vom Konto abgezogen hatte, obwohl er an diesen Tagen auf Altersfreizeittage Anspruch hatte. Beklagte: Ein Pharmatechnologieunternehmen, das argumentierte, dass Altersfreizeittage entfallen, wenn diese auf bereits festgelegte Urlaubstage fallen und dass die Ansprüche des Klägers laut Tarifvertrag ausgeschlossen sind. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, ein seit 1998 beim Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, streitet sich mit seinem Arbeitgeber darüber, ob bestimmte Urlaubstage, die ihm durch Altersfreizeittage zustanden, zu Unrecht als Urlaub abgezogen wurden. Er verlangte die Gutschrift von Urlaubstagen für die Jahre 2019, 2021 und 2022. Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die im Firmentarifvertrag festgelegten Altersfreizeittage, welche theoretisch Anspruch auf freie Tage geben, durch den Arbeitgeber fälschlicherweise durch Urlaubsgewährung ersetzt werden k


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