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Betriebsbedingte Kündigung – Betriebsstilllegung – Teilbetriebsübergang

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Ein langjähriger Lagermitarbeiter eines insolventen Autoteilehändlers kämpfte vor Gericht gegen seine Kündigung – und verlor. Er argumentierte, dass sein Arbeitsplatz durch einen Teilbetriebsübergang gerettet worden sei, doch das Landesarbeitsgericht Köln sah das anders und bestätigte die Stilllegung des Betriebs. Damit ist der Weg frei für die Massenentlassung von rund 1.300 Mitarbeitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 442/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 29.02.2024 Aktenzeichen: 8 Sa 442/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Kündigungsschutzprozess Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Insolvenzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ehemaliger Lagermitarbeiter und Betriebsratsmitglied der H He A GmbH, der gegen seine Betriebsbedingte Kündigung klagt. Er argumentiert, dass keine Betriebsstilllegung, sondern ein Teilbetriebsübergang vorliege und die Kündigung daher unwirksam sei. Beklagter: Der Insolvenzverwalter der H He A GmbH, der die Kündigung ausgesprochen hat. Er behauptet, dass eine Betriebsstilllegung erfolgt sei und daher betriebsbedingte Gründe für die Kündigung vorliegen. Beklagte zu 3: Unternehmen, das Teile der ehemaligen Betriebsstätte übernommen hat. Der Kläger behauptet, dass sie durch die Übernahme von Mitarbeitern und Betriebsmitteln einen Teilbetriebsübergang vollzogen habe. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war bei der H He A GmbH angestellt, die Insolvenz angemeldet hat. Im Zuge der Insolvenz wurde dem Kläger betriebsbedingt g


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