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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmeranspruch auf Zahlung einer Inflationsprämie

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Eine Altenpflegerin aus Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen wichtigen Sieg errungen. Obwohl sie nicht direkt im öffentlichen Dienst arbeitet, sprach ihr das Gericht die volle Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro zu. Der Fall könnte Signalwirkung für viele Arbeitnehmer haben, deren Verträge an den Tarif des öffentlichen Dienstes angelehnt sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 175/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: k.A. Aktenzeichen: 8 SLa 175/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im arbeitsrechtlichen Streit Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Altenpflegerin, die seit 1995 bei der Beklagten angestellt ist. Sie argumentiert, dass ihr eine Inflationsausgleichsprämie zusteht, basierend auf einer ergänzenden Vertragsauslegung. Beklagte: Arbeitgeber der Klägerin, wehrt sich gegen die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie mit der Begründung, dass die vertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk keine Inflationsausgleichszahlung umfasst. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, beschäftigt als Altenpflegerin, fordert eine Inflationsausgleichsprämie von ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitsvertrag enthält eine dynamische Bezugnahmeklausel, die auf tarifliche Eingruppierungs- und Vergütungsregeln verweist. Mit der rechtlichen Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämien zu zahlen, entstand eine Auseinandersetzung über die Verpflichtung zur Zahlung solcher Prämien durch die Beklagte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Ergänzende Vertragsauslegung des Arbeitsvertrags die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie umfasst, obwohl eine direkte Bezugna


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