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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung

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Eine Mutter erkämpft sich vor Gericht ihr Recht auf Teilzeit, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Der Arbeitgeberverband, bei dem sie als Organisationsleiterin beschäftigt ist, wollte ihr die Reduzierung der Arbeitszeit verwehren. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Mutter und zwingt den Arbeitgeber, sich um eine Lösung zu bemühen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 500/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 08.05.2024 Aktenzeichen: 11 Sa 500/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Tarifvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine seit 2015 angestellte Organisationsleiterin mit einem Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit von 39 auf 30 Stunden pro Woche. Sie beantragte die Reduzierung mit der Begründung, dass ihr Sohn nach einem Schulwechsel intensivere Betreuung benötigt. Die Klägerin verteidigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen und argumentierte, dass die Geschäftsstellenleitung auch mit reduzierter Stundenzahl möglich sei. Beklagter: Der Verband e.V., Arbeitgeber der Klägerin. Der Beklagte lehnte den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung aus betrieblichen Gründen ab und argumentierte, dass die Tätigkeit eines Organisationsleiters nur in Vollzeit möglich sei. Die Flexibilität und Anforderungen der Stelle ließen eine Reduzierung nicht zu, und es sei schwierig, geeignete Teilzeitarbeitskräfte zu finden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, eine Organisationsleiterin, beantragte eine Verringerung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 auf 30 Stunden, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Sohnes zu haben. Der Beklagte lehnte dies ab, da er der Meinung war, dass dies betriebliche Abläufe beeinträchtigen würde. K


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