Ein Süßwaren-Mitarbeiter klagt gegen seinen Aufhebungsvertrag, nachdem ihm übergriffiges Verhalten gegenüber Kolleginnen vorgeworfen wurde. Trotz des Drucks der Situation und der Androhung einer fristlosen Kündigung, sah das Gericht den Aufhebungsvertrag als wirksam an und beendete damit das Arbeitsverhältnis. Der Fall wirft Fragen nach der Machtbalance in Arbeitsverhältnissen und den Grenzen des fairen Verhandelns auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 503/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 23.05.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 503/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens der Süßwarenindustrie. Er argumentiert, dass der Aufhebungsvertrag, den er unterzeichnet hat, aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns und einer widerrechtlichen Drohung unwirksam sei. Er behauptet, die Beklagte habe eine psychische Drucksituation ausgenutzt und ihm mit einer fristlosen Kündigung ohne ausreichende rechtliche Grundlage gedroht. Beklagte: Ein Unternehmen der Süßwarenindustrie, das behauptet, der Aufhebungsvertrag sei rechtmäßig und wirksam, da der Kläger Zeit hatte, darüber nachzudenken, und die angedrohte Kündigung aufgrund der Vorwürfe der sexuellen Belästigung ernsthaft in Erwägung gezogen werden durfte. Um was ging es? Sachverh
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Wuppertal Az: 2 O 398/10 Urteil vom 27.11.2012 Tenor Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.207,07 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 359,50 EUR als Gesamtschuldner zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. […]