Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Verdienstausfallschaden bei Abgabe einer Teilabfindungserklärung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Mann, der 2002 einen schweren Verkehrsunfall erlitt, scheiterte vor dem Landgericht Würzburg mit dem Versuch, seine Entschädigungszahlungen nachträglich aufzustocken. Er argumentierte, dass seine Karriere durch den Unfall einen anderen Verlauf genommen habe als ursprünglich prognostiziert und forderte einen deutlich höheren Verdienstausfall. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Versicherung, da die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahr 2007 bindend sei. Zum vorliegenden Urteil Az.: 73 O 1846/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 03.07.2023 Aktenzeichen: 73 O 1846/22 Verfahrensart: Zivilklageverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall ein schweres Trauma und streitet nun um die Höhe des ihm zustehenden Verdienstausfallschadens. Er argumentiert, dass ihm ein höherer Schadensersatz zusteht als bisher vereinbart und gezahlt. Er beansprucht auch, dass eine Karriere in der Unternehmensberatung wahrscheinlicher gewesen wäre. Beklagte: Die Beklagte ist die Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs. Sie hält die Vereinbarungen in der während der Schadensabwicklung getroffenen Teilabfindungserklärung für bindend und argumentiert, dass diese alle Ansprüche regelt, mit Ausnahme der vertraglich zugestandenen Anpassung an Inflation. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt 2002 bei einem Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma und vereinbarte 2007 mit der Versicherung der Beklagten eine Abfindung, die den Verdienstausfallschaden abdeckt. Später verlangt er jedoch höhere Zahlungen, die seiner Meinung nach aufgrund seiner Karriereentwicklung gerechtfertigt sind. Kern des Rechtsstreits: Der Kläger bestr


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv