Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Würzburg
Datum: 25.09.2019
Aktenzeichen: 42 S 1064/19
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Der Geschädigte in einem Verkehrsunfallfall, der die Kosten für eine Reparaturdauerbestätigung von der gegnerischen Versicherung erstattet haben möchte. Er argumentiert, dass diese Bestätigung notwendig war, um den Nutzungsausfall zu belegen.
Beklagte: Die gegnerische Haftpflichtversicherung, die die Erstattung der Kosten für die Reparaturdauerbestätigung ablehnt, da sie keine solche Bestätigung gefordert hatte und die bereits die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt hat.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat seinen Schaden fiktiv abgerechnet. Er ließ jedoch eine Reparaturdauerbestätigung erstellen und verlangte deren Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Kosten für eine Reparaturdauerbestätigung bei fiktiver Schadensabrechnung erstattet werden müssen, obwohl die gegnerische Versicherung diese Bestätigung nicht eingefordert hatte.
Was wurde entschieden?
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