Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Studienvertragsbeendigung wegen Täuschung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Identische Online-Klausuren führen zu Exmatrikulation: Das Landgericht Wiesbaden bestätigte die Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation einer Psychologie-Studentin, nachdem sie bei einer Online-Prüfung abgeschrieben hatte. Die Studentin hatte versucht, die identische Klausur einer Kommilitonin als ihre eigene auszugeben, was als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet wurde. Die Hochschule wertete dies als Täuschungsversuch und schloss die Studentin vom Studium aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 53/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Wiesbaden Datum: 11.11.2022 Aktenzeichen: 7 O 53/22 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Vertragsfortführung und Prüfungszulassung Rechtsbereiche: Prüfungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Studierende, die verlangt, dass ihr Studienvertrag fortgesetzt und ihr ein weiterer Prüfungsversuch gewährt wird. Sie argumentiert, dass kein schwerwiegender Täuschungsversuch vorliegt, da die Klausur eine „Open-Book-Klausur“ war und ähnliche Antworten aufgrund gemeinsamer Studienvorbereitung zulässig seien. Beklagte zu 1: Eine Bildungseinrichtung, die die Studierende aufgrund eines schwerwiegenden Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossen und den Studienvertrag gekündigt hat. Sie behauptet, es liege ein Vollplagiat vor und verteidigt die Exmatrikulation als gerechtfertigt. Beklagte zu 2: Wird von der Klägerin ebenfalls belangt, jedoch wird argumentiert, dass sie nicht passivlegitimiert ist, da kein Vertrag mit ihr besteht. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin und eine andere Studentin reichten identische Klausuren ein. Dies führte dazu, dass die Bildungseinrichtung die Klausur als Täuschungsversuch wertete und der Klägerin den


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv