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Studienvertragsbeendigung wegen Täuschung

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Identische Online-Klausuren führen zu Exmatrikulation: Das Landgericht Wiesbaden bestätigte die Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation einer Psychologie-Studentin, nachdem sie bei einer Online-Prüfung abgeschrieben hatte. Die Studentin hatte versucht, die identische Klausur einer Kommilitonin als ihre eigene auszugeben, was als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet wurde. Die Hochschule wertete dies als Täuschungsversuch und schloss die Studentin vom Studium aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 53/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Wiesbaden
  • Datum: 11.11.2022
  • Aktenzeichen: 7 O 53/22
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Vertragsfortführung und Prüfungszulassung
  • Rechtsbereiche: Prüfungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Studierende, die verlangt, dass ihr Studienvertrag fortgesetzt und ihr ein weiterer Prüfungsversuch gewährt wird. Sie argumentiert, dass kein schwerwiegender Täuschungsversuch vorliegt, da die Klausur eine „Open-Book-Klausur“ war und ähnliche Antworten aufgrund gemeinsamer Studienvorbereitung zulässig seien.
  • Beklagte zu 1: Eine Bildungseinrichtung, die die Studierende aufgrund eines schwerwiegenden Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossen und den Studienvertrag gekündigt hat. Sie behauptet, es liege ein Vollplagiat vor und verteidigt die Exmatrikulation als gerechtfertigt.
  • Beklagte zu 2: Wird von der Klägerin ebenfalls belangt, jedoch wird argumentiert, dass sie nicht passivlegitimiert ist, da kein Vertrag mit ihr besteht.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin und eine andere Studentin reichten identische Klausuren ein. Dies führte dazu, dass die Bildungseinrichtung die Klausur als Täuschungsversuch wertete und der Klägerin den Prüfungsanspruch aberkannte sowie den Studienvertrag kündigte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob das Verhalten der Klägerin einen schwerwiegenden Täuschungsversuch darstellt, der die Maßnahmen der Bildungseinrichtung rechtfertigt, oder ob es eine harmlosere Form des gemeinsamen Studienvorbereitens war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Maßnahmen der Bildungseinrichtung wurden als rechtmäßig anerkannt.
  • Begründung: Die vollständige Identität der Klausuren stützt den Anscheinsbeweis eines schwerwiegenden Täuschungsversuchs. Die Klägerin konnte diesen Anschein nicht widerlegen. Die Bildungseinrichtung hat ihr Ermessen korrekt ausgeübt, indem sie den Prüfungsanspruch aberkannte und den Vertrag kündigte.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Sanktion gilt zusätzlich als Warnung an andere Studierende über die Konsequenzen schwerwiegender Täuschungen. Die Entscheidung beeinflusst nicht die Immatrikulationsmöglichkeiten der Klägerin an anderen Hochschulen.

Täuschung im Studium: Rechtliche Konsequenzen für Studierende verstehen

Die Beendigung eines Studienvertrags aufgrund von Täuschung ist ein ernstzunehmendes Thema im Hochschulrecht, das zahlreiche Studierende betrifft. Häufig stellt sich die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen ein Täuschungsverhalten während des Studiums nach sich zieht. Betrug im Hochschulbereich, sei es durch falsche Angaben bei der Einschreibung oder während der Prüfungen, kann nicht nur zum Verlust des Studienplatzes führen, sondern auch tiefere rechtliche Probleme mit sich bringen….


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