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Schmerzensgeldhöhe Hundebiss – Mitverschulden bei einer sorgfaltswidrigen Annäherung

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Ein Mischlingshund biss eine Frau unvermittelt ins Gesicht und verletzte sie schwer, als sie sich zu ihm hinunterbeugte. Das Landgericht Wiesbaden sprach der Frau nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro zu, da der Hundehalter für die durch sein Tier verursachten Schäden haftet. Besonders die bleibende Narbe im Gesicht der Frau wurde bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 10/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Wiesbaden
  • Datum: 28.04.2022
  • Aktenzeichen: 2 S 10/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Tierhalterhaftung

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten. Sie macht Ansprüche geltend wegen eines Hundebisses durch den Hund des Beklagten.
  • Beklagter: Der Beklagte ist der Schwager der Klägerin und der Halter des Hundes, der die Klägerin gebissen hat.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 31.07.2019 wurde die Klägerin von dem Hund „Rico“ des Beklagten in das Gesicht gebissen, während sie in der Wohnung ihrer Mutter zu Besuch war. Die Klägerin und der Hund kannten sich von vorherigen Besuchen. Die Bisswunden führten zu medizinischen Behandlungen und zahntechnischen Reparaturen.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin ein Mitverschulden trifft, das ihren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mindern würde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.839,59 € nebst Zinsen, errechnete Zinsen in Höhe von 30,34 €, und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 557,03 € zu zahlen. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,00 € wurde der Klägerin zuerkannt.
  • Begründung: Das Gericht sah kein Mitverschulden der Klägerin, da sie sich einem ihr bekannten Hund zuwandte und keine unmäßige Gefahr herbeiführte. Die typische Tiergefahr hatte sich verwirklicht, ohne dass der Klägerin eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte.
  • Folgen: Der Beklagte muss den festgelegten Betrag zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerin erhält Schmerzensgeld und Ersatz der materiellen Schäden. Das Urteil präzisiert die Anforderungen an das Mitverschulden bei Hundebissen.

Hundebiss: Rechtliche Aspekte zu Schmerzensgeld und Tierhalterhaftung

Ein Hundebiss kann nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch erhebliche emotionale und finanzielle Folgen für die betroffenen Personen mit sich bringen. In der rechtlichen Einordnung spielen dabei verschiedene Aspekte eine Rolle, wie etwa die Tierhalterhaftung und die Sorgfaltspflicht des Hundehalters. Oft stellt sich die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes und ob ein Mitverschulden des Opfers vorliegt, etwa durch eine sorgfaltswidrige Annäherung an den Hund. Wer in solch einem Fall Schadensersatz und Schmerzensgeld beantragt, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansprüche genau kennen. Die Berechnung von Schmerzensgeld sowie die Behandlungskosten sind entscheidende Faktoren, die für die Entschädigung herangezogen werden. Um ein besseres Verständnis für diese komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu erhalten, betrachten wir anschließend einen konkreten Fall, der relevante Aspekte zu Schmerzensgeld und Mitverschulden beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Folgen eines Hundebisses: Landgericht Wiesbaden spricht Geschädigter 4….


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