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Schmerzensgeldhöhe Hundebiss – Mitverschulden bei einer sorgfaltswidrigen Annäherung

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Ein Mischlingshund biss eine Frau unvermittelt ins Gesicht und verletzte sie schwer, als sie sich zu ihm hinunterbeugte. Das Landgericht Wiesbaden sprach der Frau nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro zu, da der Hundehalter für die durch sein Tier verursachten Schäden haftet. Besonders die bleibende Narbe im Gesicht der Frau wurde bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 10/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Wiesbaden Datum: 28.04.2022 Aktenzeichen: 2 S 10/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Tierhalterhaftung Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten. Sie macht Ansprüche geltend wegen eines Hundebisses durch den Hund des Beklagten. Beklagter: Der Beklagte ist der Schwager der Klägerin und der Halter des Hundes, der die Klägerin gebissen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Am 31.07.2019 wurde die Klägerin von dem Hund „Rico“ des Beklagten in das Gesicht gebissen, während sie in der Wohnung ihrer Mutter zu Besuch war. Die Klägerin und der Hund kannten sich von vorherigen Besuchen. Die Bisswunden führten zu medizinischen Behandlungen und zahntechnischen Reparaturen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin ein Mitverschulden trifft, das ihren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mindern würde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.839,59 € nebst Zinsen, errechnete Zinsen in Höhe von 30,34 €, und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 557,03 € zu zahlen. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,00 € wurde der Klägerin zuer


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