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Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag wegen Mängeln am Cabrioverdeck

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Ein undichtes Cabrio-Verdeck sorgte für jede Menge Ärger zwischen einem Gebrauchtwagenhändler und seinem Kunden. Nach vier missglückten Reparaturversuchen am Opel Astra Cabrio entschied das Landgericht Würzburg zugunsten des Käufers und sprach ihm den vollen Kaufpreis zurück. Der Händler muss nun 5.300 Euro zahlen und die Prozesskosten tragen, da das Gericht die Funktionsfähigkeit des Verdecks bei einem Cabrio als essentiell einstufte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 O 1592/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 06.03.2018 Aktenzeichen: 14 O 1592/17 Verfahrensart: Zivilprozess über Rücktritt vom Kaufvertrag Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Erwerber eines Gebrauchtwagens, der ein Rücktrittsrecht geltend macht aufgrund mehrfacher Mängel am Fahrzeug (insbesondere das Verdeck), die trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht vollständig behoben wurden. Beklagte: Eine Gebrauchtwagenhändlerin, die den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt, und argumentiert, dass die Mängel unterschiedliche Teile betreffen und als Verschleißerscheinungen zu werten seien. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger kaufte am 16.11.2016 einen Opel Astra Cabriolet mit einer Laufleistung von 127.000 km für 5.300,00 €. Wiederholte Funktionsmängel am Verdeck führten zu mehreren erfolglosen Reparaturversuchen. Der Kläger erklärte schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob trotz der unternommenen Nachbesserungen ein wiederholt auftretender Mangel vorliegt, der den Kläger zum Rücktritt berechtigt, und ob die B


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