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Gebrauchtwagenkaufvertrag – Verrostungen am Endschalldämpfer als Fahrzeugmangel

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Ein Neuwagenbesitzer zog vor Gericht, weil der Endschalldämpfer seines VW Golf GTI Rost ansetzte – und scheiterte. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Korrosion auf natürliche Umwelteinflüsse zurückzuführen sei, das Amtsgericht Aachen sah daher keinen Mangel am Fahrzeug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 107 C 168/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Aachen Datum: 29.07.2021 Aktenzeichen: 107 C 168/21 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Käufer des Fahrzeugs VW Golf GTI, der einen Mängelbeseitigungsanspruch geltend macht. Beklagte: Das Autohaus, bei dem der Kläger das Fahrzeug erworben hat. Sie berufen sich auf die Einrede der Verjährung und beantragen die Abweisung der Klage. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erwarb von der Beklagten ein Fahrzeug und macht einen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Korrosion am Endschalldämpfer geltend. Der Kläger fordert, dass die Beklagte den Endschalldämpfer austauscht und ihn von vorgerichtlichen Anwaltskosten freistellt. Kern des Rechtsstreits: Ob die Korrosion am Endschalldämpfer einen Mangel darstellt, der einen Anspruch auf kostenfreie Mängelbeseitigung begründet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie des selbständigen Beweisverfahrens. Begründung: Das Gericht entschied, dass die Korrosion am Endschalldämpfer keinen Mangel im Sinne der kaufrechtlichen Vorschriften darstellt, da sie auf natürlichen Umwelteinflüssen w


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