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Frachtführerhaftung für Verunreinigungen des Transportguts

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Wegen schlampiger Tankreinigung muss ein Frachtführer für 30.000 Euro Schaden an einer Ammoniumsulfatlösung aufkommen. Das Landgericht Würzburg gab der Klage eines Handelsunternehmens statt, nachdem 500 Tonnen der Lösung durch Mineralölrückstände im Tankschiff verunreinigt worden waren. Der Frachtführer konnte sich nicht auf unvermeidbare Umstände berufen, da eine ordentliche Reinigung der Tanks die Kontamination verhindert hätte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 HK O 2185/16 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 13.12.2019 Aktenzeichen: 1 HK O 2185/16 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Transportrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin verlangte eine Freistellung von Forderungen einer Drittpartei aufgrund einer Kontamination von Ammoniumsulfatlösung während eines Frachttransports. Sie argumentierte, das Schiff sei ordnungsgemäß gereinigt gewesen und dass die Beklagte zur Rücknahme der Ladung verpflichtet sei. Beklagte: Die Beklagte weigerte sich, die kontaminierte Ladung zurückzunehmen und erhob Widerklage auf Schadensersatz und Erstattung von Sachverständigenkosten. Sie behauptete, die Klägerin habe ein ungeeignetes, nicht gründlich gereinigtes Schiff bereitgestellt, was zur Kontamination führte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin wurde von der Beklagten beauftragt, Ammoniumsulfatlösung per Binnenschiff zu transportieren. Die Ausgangsladung wurde während der Beladung aufgrund von Kontamination gestoppt, was zu einem Stillstand des Schiffes und zusätzlichen Kosten führte. Die Klägerin sah die Verantwortung bei der Beklagten, während diese der Ansicht war, dass die Klägerin ein ungeeignetes Schiff gestellt hatte. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägerin für die Kontamination verantwortlich ist und ob sie Anspruch auf


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