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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrradunfall – Haushaltsführungsschaden

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Eine Radfahrerin wurde von einem Fahrradkurier überholt und schwer verletzt. Nun erhält sie über 46.000 Euro Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen, den Verdienstausfall und die Einschränkungen im Alltag. Das Gericht sah den Fahrradkurier zu 80 Prozent für den Unfall verantwortlich. Zum vorliegenden Urteil Az.: 72 O 1647/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 13.04.2021 Aktenzeichen: 72 O 1647/13 Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall) Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin forderte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 76.612,35 €, ein angemessenes Schmerzensgeld, Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden aufgrund eines Unfalls am 31.08.2012 in Würzburg. Sie erlitt Verletzungen und Sachschäden durch den Unfall sowie Verdienstausfälle und einen Haushaltsführungsschaden. Beklagter: Der Beklagte, tätig als Fahrradkurier, wurde in einen Unfall mit der Klägerin verwickelt. Er bestritt die Höhe der geforderten Schmerzensgeldansprüche und argumentierte, dass bei der Berechnung der Ersatzansprüche Abschläge vorgenommen werden müssten (z.B. „neu für alt“ bei Sachbeschädigungen). Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Fahrradunfall am 31.08.2012 stieß der Beklagte die Klägerin, was zu schweren körpe


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