Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 06.01.2023
Aktenzeichen: 2 O 298/19
Verfahrensart: Zivilverfahren betreffend Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Adoptivtochter und aufgrund Erbausschlagung Pflichtteilsberechtigte der Erblasserin, macht Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisansprüche gegen die Beklagten geltend.
Beklagte:
Beklagter Gruppe 1 (Nichte): Die leiblichen Nichten der Erblasserin, gegen die Pflichtteilsansprüche in Form von Geldzahlungen geltend gemacht werden.
Beklagter Gruppe 2 (Verwandter): Ein entfernter Verwandter, ebenfalls Beklagter in den Zahlungsansprüchen.
Beklagter 4: Testamentsvollstrecker, gegen den die Duldung der Zwangsvollstreckung beantragt wird.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin, Adoptivtochter der Erblasserin, hatte ein später als unwirksam angesehenes Testament zugunsten ihres zweiten Ehemanns für sich als Alleinerbin angesehen. Aufgrund eines Erbvertrags aus 1967 wurde ein Viertel Erbschaft beschlossen. Nach Klärung beim Oberlandesgericht Düsseldorf, entschloss sie sich zur Erbausschlagung und zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Kern des Rechtsstreits: Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach Erbausschlagung. Frage der Verjährung[…]