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Erbausschlagungsfrist bei widersprüchlichen Erbfolgeregelungen

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Adoptivtochter erhält nach jahrelangem Rechtsstreit über eine halbe Million Euro! Obwohl sie zunächst als Erbin eingesetzt war, entschied sie sich für den Pflichtteil – und das Landgericht Wuppertal gab ihr Recht. Ein komplexer Fall rund um Testamente, Erbverträge und eine späte Ausschlagung der Erbschaft.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 06.01.2023
Aktenzeichen: 2 O 298/19
Verfahrensart: Zivilverfahren betreffend Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Adoptivtochter und aufgrund Erbausschlagung Pflichtteilsberechtigte der Erblasserin, macht Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisansprüche gegen die Beklagten geltend.
Beklagte:

Beklagter Gruppe 1 (Nichte): Die leiblichen Nichten der Erblasserin, gegen die Pflichtteilsansprüche in Form von Geldzahlungen geltend gemacht werden.
Beklagter Gruppe 2 (Verwandter): Ein entfernter Verwandter, ebenfalls Beklagter in den Zahlungsansprüchen.
Beklagter 4: Testamentsvollstrecker, gegen den die Duldung der Zwangsvollstreckung beantragt wird.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin, Adoptivtochter der Erblasserin, hatte ein später als unwirksam angesehenes Testament zugunsten ihres zweiten Ehemanns für sich als Alleinerbin angesehen. Aufgrund eines Erbvertrags aus 1967 wurde ein Viertel Erbschaft beschlossen. Nach Klärung beim Oberlandesgericht Düsseldorf, entschloss sie sich zur Erbausschlagung und zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Kern des Rechtsstreits: Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach Erbausschlagung. Frage der Verjährung[…]


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