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Eisenbahnunternehmenshaftung – Fahrgastverletzung aufgrund nicht ausgefahrenen Trittbretts

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Eine Frau stürzte beim Aussteigen aus einem Zug in Würzburg und verletzte sich schwer am Knie. Sie verklagte die Deutsche Bahn auf Schmerzensgeld, doch das Gericht wies die Klage ab: Die Frau habe die Gefahr erkannt, aber dennoch versucht, allein auszusteigen, anstatt Hilfe anzufordern. Eigenverschulden sei der Grund für den Unfall, so das Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 94 O 1288/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 09.10.2023 Aktenzeichen: 94 O 1288/22 Verfahrensart: Klageverfahren auf Schmerzensgeld und Schadenersatz Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Zugpassagierin, die nach einem Sturz beim Ausstieg aus einem Zug Verletzungen erlitten hat, fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie argumentiert, dass die fehlende Auslösung der Einstiegshilfe (Trittbrett) der Beklagten zu einer Haftung aufgrund der bestehenden Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Beklagte: Ein Eisenbahnunternehmen, bestreitet die Ansprüche der Klägerin. Es argumentiert, dass die erforderlichen Sicherheitsnormen eingehalten wurden und dass der Unfall durch ein überwiegendes Eigenverschulden der Klägerin verursacht wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Zughalt in Würzburg verunglückte die Klägerin beim Ausstieg, weil die Einstiegshilfe nicht ausfuhr. Sie erlitt erhebliche Verletzungen und machte Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, da ihrer Meinung nach die Sicherheitsvorschriften missachtet wurden. Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte für die Verletzungen haftet und ob die Klägerin eine erhebliche Mitschu


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