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Bürgschaftsvertrag – Voraussetzungen des Ausschlusses der Einrede der Anfechtbarkeit

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Wegen Mängeln an einer Lüftungsanlage muss eine Bank trotz Einredeverzicht 18.970,03 Euro zahlen. Das Landgericht Wiesbaden entschied, dass die Bank die Bürgschaftssumme an die Bauherrin auszahlen muss, obwohl die Baufirma die Anlage mangelhaft installiert hatte. Die Bank hatte argumentiert, die Bürgschaftsvereinbarung sei unwirksam, doch das Gericht wies diese Argumentation zurück. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 308/18 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Wiesbaden
  • Datum: 02.12.2020
  • Aktenzeichen: 7 O 308/18
  • Verfahrensart: Zivilprozess zur Zahlung einer Bürgschaftssumme
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Bürgschaftsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Das Unternehmen, das die Auszahlung der Bürgschaftssumme verlangt. Sie hatte die Fa. xxx GmbH mit Bauarbeiten beauftragt, und nach Feststellung von Mängeln forderte sie die Auszahlung der Bürgschaft.
  • Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die die Bürgschaft ausgestellt hatte. Sie argumentierte, dass die Sicherungsabrede unwirksam sei, da diese auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichtet.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin hatte die Fa. xxx GmbH mit Arbeiten an einer Lüftung-Kälteanlage beauftragt, die durch eine Bürgschaft der Beklagten abgesichert waren. Mängel an der Anlage wurden festgestellt, und die Klägerin verlangte die Auszahlung der Bürgschaftssumme von 18.970,03 EUR zur Mangelbeseitigung.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Beklagte erhob die Einrede, dass die Sicherungsabrede in der Bürgschaft ungültig sei, weil sie den Verzicht auf die Anfechtbarkeit beinhaltete.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Klägerin wurde als begründet anerkannt. Die Beklagte wurde verurteilt, die Bürgschaftssumme an die Klägerin zu zahlen, nebst Zinsen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit in diesem Fall nicht unangemessen sei. Die vorhandenen Mängel und die Voraussetzungen zur Mangelbeseitigung wurden als gegeben angesehen. Eine Ungültigkeit der Sicherungsabrede lag nicht vor.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und die Bürgschaftssumme nebst Zinsen zahlen. Das Urteil war gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und die Entscheidungen zur prozessualen Kostenverteilung erfolgten nach den Regelungen der Zivilprozessordnung.

Urteil zur anfechtbaren Bürgschaft: Wichtige Aspekte und Konsequenzen

Bürgschaftsverträge sind rechtliche Vereinbarungen, die oft zur Absicherung von Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen dienen. Hierbei verpflichtet sich der Bürge, im Falle eines Ausfalls des Hauptschuldners, die Schulden zu begleichen. Die Haftung des Bürgen kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Einrede der Anfechtbarkeit. Nach dem Bürgschaftsgesetz können spezielle Voraussetzungen bestehen, die die Wirksamkeit und Rechtsverbindlichkeit des Vertrages beeinflussen. Die Prüfung einer Bürgschaft erfordert daher sorgfältige Überlegungen zu den rechtlichen Grundlagen, den Arten von Bürgschaften und den Nebenpflichten des Bürgen. Ein zentrales Thema ist die anfechtbare Bürgschaft, bei der der Ausschluss von Einreden entscheidend sein kann. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Voraussetzungen und Auswirkungen der Einrede der Anfechtbarkeit in einem Bürgschaftsvertrag beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Bürgschaft über 18….


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