Drei Familienmitglieder, jahrelang als rechtliche Betreuer einer schwerbehinderten Frau eingesetzt, wurden nun vom Landgericht Würzburg ihres Amtes enthoben. Der Vorwurf: Sie sollen das Vermögen der Betroffenen zum eigenen Vorteil genutzt haben, unter anderem durch die manipulative Zulassung von Fahrzeugen. Das Gericht sah in ihrem Handeln eine klare Schädigung der Schutzbefohlenen und erkannte auch in der Untätigkeit der anderen Familienmitglieder eine Mitverantwortung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 T 354/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Würzburg Datum: 03.05.2021 Aktenzeichen: 3 T 354/21 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Entlassung von Betreuern Rechtsbereiche: Betreuungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Die Beschwerdeführer: Sie waren die Betreuer der Betroffenen und legten Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuer ein. Sie argumentierten, dass sie die Betroffene seit ihrer Geburt pflegten und die Betreuung zuvor ohne Beanstandungen geführt haben. Sie bestritten einen Auftrag zur Pkw-Reparatur im Namen der Betroffenen gegeben zu haben und kritisierten das ergangene Versäumnisurteil. Die Betroffene: Person, für die die Betreuung eingerichtet wurde und deren finanziellen Angelegenheiten nicht hinreichend vertreten wurden, was zur Entlassung der Betreuer führte. Die Betreuungsbehörde der Stadt Würzburg: Sie sprach sich für einen Betreuerwechsel aus, da die bisherigen Betreuer als ungeeignet erachtet wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Die bisherigen Betreuer der Betroffenen wurden wegen ungeeigneter Betreuung, insbesondere bei der Vertretung ihrer finanziellen Angelegenheiten, entlassen. Es ging unter anderem um
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 10 ZB 10.2160 und 10 ZB 10.2161 – Beschluss vom 29.09.2011 I. Die Verfahren 10 ZB 10.2160 und 10 ZB 10.2161 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Beklagte trägt die Kosten der Zulassungsverfahren. IV. Der Streitwert […]