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Betreuerentlassung wegen Eignungsmangel

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Drei Familienmitglieder, jahrelang als rechtliche Betreuer einer schwerbehinderten Frau eingesetzt, wurden nun vom Landgericht Würzburg ihres Amtes enthoben. Der Vorwurf: Sie sollen das Vermögen der Betroffenen zum eigenen Vorteil genutzt haben, unter anderem durch die manipulative Zulassung von Fahrzeugen. Das Gericht sah in ihrem Handeln eine klare Schädigung der Schutzbefohlenen und erkannte auch in der Untätigkeit der anderen Familienmitglieder eine Mitverantwortung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 T 354/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Würzburg
  • Datum: 03.05.2021
  • Aktenzeichen: 3 T 354/21
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Entlassung von Betreuern
  • Rechtsbereiche: Betreuungsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Die Beschwerdeführer: Sie waren die Betreuer der Betroffenen und legten Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuer ein. Sie argumentierten, dass sie die Betroffene seit ihrer Geburt pflegten und die Betreuung zuvor ohne Beanstandungen geführt haben. Sie bestritten einen Auftrag zur Pkw-Reparatur im Namen der Betroffenen gegeben zu haben und kritisierten das ergangene Versäumnisurteil.
  • Die Betroffene: Person, für die die Betreuung eingerichtet wurde und deren finanziellen Angelegenheiten nicht hinreichend vertreten wurden, was zur Entlassung der Betreuer führte.
  • Die Betreuungsbehörde der Stadt Würzburg: Sie sprach sich für einen Betreuerwechsel aus, da die bisherigen Betreuer als ungeeignet erachtet wurden.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die bisherigen Betreuer der Betroffenen wurden wegen ungeeigneter Betreuung, insbesondere bei der Vertretung ihrer finanziellen Angelegenheiten, entlassen. Es ging unter anderem um die unzulässige Zulassung eines Fahrzeugs auf die Betroffene und ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die formale und materielle Eignung der Betreuer für die Fortführung der Betreuung gegeben ist und ob die Entlassung der Betreuer verhältnismäßig und rechtmäßig war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Beschwerdeführer wurde zurückgewiesen; ihre Entlassung als Betreuer wurde bestätigt.
  • Begründung: Die Eignung der Beschwerdeführer als Betreuer war nicht mehr gewährleistet, da das Vermögen der Betreuten durch ihr Verhalten geschädigt wurde. Auch die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer zu 3) im Hintergrund weiterhin agiert, wurde als Grund für die umfassende Entlassung aller Betreuer gesehen. Minder schwere Maßnahmen waren nicht ausreichend, um die Vermögensgefährdung abzuwenden.
  • Folgen: Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Betroffene erhält neue Betreuer, die ihre finanziellen Angelegenheiten verantwortungsvoll verwalten sollen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Eignungsmangel bei Betreuern: Konsequenzen für das Betreuungsverhältnis

Die Betreuerentlassung wegen Eignungsmangel ist ein zentrales Thema im Betreuungsrecht, das die Qualifikation und pädagogische Eignung einer Betreuungsperson betrifft. Wenn die fachliche Kompetenz eines Betreuers oder einer Betreuungsperson in Frage steht, kann dies gravierende Folgen für das Betreuungsverhältnis haben, insbesondere wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Die Eignungsprüfung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die betreute Person die bestmögliche Unterstützung erhält….


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