Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auftragsumfang bei Folienabdichtung eines Holzhauses

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Nachlässigkeit beim Dachbau wird teuer: Ein Mainzer Bauunternehmen muss für eindringendes Wasser und massive Schäden an zwei Penthousewohnungen tief in die Tasche greifen. 130.000 Euro Schadensersatz sprach das Landgericht Wiesbaden den Eigentümern zu, da die Dachdeckerfirma die Abdichtung fehlerhaft ausgeführt hatte und so die Holzbalken verfaulten. Obwohl der Bauherr die Planung übernahm, hätte die Fachfirma auf die drohenden Wasserschäden hinweisen müssen, so das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 201/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Wiesbaden Datum: 14.07.2021 Aktenzeichen: 5 O 201/18 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatz Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin besteht aus zwei Personen und ist Eigentümerin eines Grundstücks in Mainz. Ihr wesentlicher Argument war, dass die Beklagte unsachgemäße Abdichtungsarbeiten durchgeführt habe, was zu Wasserschäden an ihrem Gebäude führte. Sie forderte Schadensersatz für die Reparaturarbeiten, die aufgrund der Mängel erforderlich wurden. Beklagte: Die Beklagte ist ein Fachunternehmen für Dachdecker und Spenglerarbeiten. Sie bestritt die Vorwürfe und argumentierte, dass die Schäden durch Planungsfehler und Fehler anderer Gewerke verursacht wurden. Sie erhob die Einrede der Verjährung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mündlich mit Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten bei einem Umbauprojekt. Im Jahr 2015 traten Schäden an den Dachterrassen und in den Penthousewohnungen auf, die auf eine mangelhafte Abdichtung durch die Beklagte zurückgeführt wurden. Es wurden Fäulnisschäden in der Konstruktion festgestellt. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, ob die Beklagte bei der Ausführung ihrer Arbeiten einen P


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv