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Ehewohnung nach der Trennung: Wer darf bleiben und wer muss ausziehen?

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Die Trennung vom Partner wirft viele Fragen auf, besonders wenn es um die gemeinsame Wohnung geht. Wer darf bleiben, wer muss ausziehen und welche Rechte haben Sie? Dieser Ratgeberartikel klärt Sie über die rechtlichen Regelungen zur Ehewohnung nach der Trennung auf und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Interessen wahren können.

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Das Wichtigste: Kurz & knapp
Rechtliche Grundlagen:

Trennungsjahr: Während des Trennungsjahres regelt Paragraf 1361b BGB die Nutzung der Ehewohnung.
Nach der Scheidung: Nach der Scheidung gilt Paragraf 1568a BGB.
Gewaltschutzgesetz: Bei häuslicher Gewalt bietet das Gewaltschutzgesetz besondere Schutzmöglichkeiten (Wohnungsverweisung, Kontaktverbot).
Unbillige Härte: Ein Ehepartner kann die alleinige Nutzung der Wohnung verlangen, wenn das Zusammenleben eine unbillige Härte darstellt (z.B. Gewalt, Gefährdung des Kindeswohls).

Wer darf bleiben?

Einvernehmliche Regelung: Die beste Lösung ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den Ehepartnern.
Gerichtliche Entscheidung: Bei Streit entscheidet das Familiengericht, wer in der Wohnung bleiben darf.
Kindeswohl: Das Wohl der Kinder hat bei der Entscheidung oberste Priorität.
Eigentumsverhältnisse: Alleineigentum gibt kein automatisches Recht auf Verbleib in der Wohnung während der Trennung, nach der Scheidung aber in der Regel schon.
Mietwohnung: Beide Ehepartner bleiben Mieter, auch wenn einer auszieht. Kündigung ist grundsätzlich nur gemeinsam möglich.

Finanzielles:

Nutzungsentschädigung: Der ausgezogene Ehepartner kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung vom verbleibenden Ehepartner verlangen.
Kostenverteilung: Die Kosten für die Wohnung (Miete, Nebenkosten) müssen zwischen den Ehepartnern gereg[…]


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