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Krankenversicherung beitragsfrei: Wer hat Anspruch?

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Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Jeder Bürger muss krankenversichert sein, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV). Für die meisten Menschen bedeutet das, dass sie regelmäßig Beiträge zahlen müssen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich beitragsfrei krankenversichern zu lassen. Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 16 Millionen Menschen beitragsfrei in der GKV versichert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Personengruppen Anspruch auf eine beitragsfreie Krankenversicherung haben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungen die beitragsfreie Krankenversicherung umfasst.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die wichtigsten Fakten zur beitragsfreien Krankenversicherung

  • Pflichtversicherung: In Deutschland ist jeder krankenversicherungspflichtig, entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV).
  • Beitragsfreie GKV: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich.
  • Anspruchsberechtigte: Hauptsächlich sind dies Familienangehörige (Ehepartner, Kinder), Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Studierende bis 25 bzw. 30 Jahre und pflegende Angehörige.
  • Familienversicherung:
    • Einkommensgrenze für Familienangehörige: 505 Euro monatlich (2024), bei Minijobs 538 Euro.
    • Kinder: Bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 25, bei Behinderung ohne Altersgrenze.
  • Krankenversicherung der Rentner (KVdR):
    • Anspruch bei Bezug/Antrag einer gesetzlichen Rente.
    • Vorversicherungszeit: 9/10-Regelung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens.
  • Bürgergeld:
    • Automatische Versicherungspflicht in der GKV bei Bezug von Bürgergeld.
    • Jobcenter übernimmt Anmeldung und Beiträge.
  • Studierende:
    • Beitragsfrei bis 25 Jahre, Verlängerung möglich (z.B. Wehrdienst).
    • Studentische Krankenversicherung bis 30 Jahre mit Beiträgen.
    • Einkommensgrenze: 505 Euro monatlich (Minijob: 538 Euro), max. 20h/Woche arbeiten.
  • Pflegende Angehörige:
    • Zuschüsse zur Krankenversicherung möglich.
    • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche für Pflegegrad 2 oder höher.
  • Wichtig:
    • Nachweispflicht: Anspruchsvoraussetzungen müssen gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden.
    • Meldepflicht: Änderungen der Lebenssituation müssen der Krankenkasse und ggf. anderen Behörden unverzüglich mitgeteilt werden.
    • Rechtsweg: Bei Ablehnung kann Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Beitragsfreie Krankenversicherung: Ihr Anspruch im Detail

Wer muss in Deutschland keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen? Dieser Ratgeber beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten, durch die eine beitragsfreie Krankenversicherung möglich ist. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, wer unter welchen Umständen von Beiträgen befreit werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Familienmitglieder, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Studierende bis zum 25. Lebensjahr von einer Beitragsbefreiung profitieren. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es ankommt und welche Schritte Sie zur Inanspruchnahme einer solchen beitragsfreien Krankenversicherung unternehmen können….


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