Risse im Mauerwerk, undichte Fenster oder schief verlegte Fliesen – Baumängel können Bauherren den Traum vom Eigenheim schnell vermiesen. Doch wie gehen Sie rechtlich korrekt vor, wenn Sie Mängel am Bau entdecken? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine wirksame Mängelrüge verfassen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer durchsetzen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und sichern Ihre Gewährleistungsrechte. Symbolfoto: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Mängel sofort rügen: Entdeckte Baumängel müssen dem Bauunternehmer unverzüglich und schriftlich angezeigt werden. Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung). Dokumentation ist entscheidend: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos, Videos, Protokollen und ggf. Gutachten. Beweise sichern: Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Schriftverkehr, Fotos und Zeugenaussagen. Fristen beachten: Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB in der Regel fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Verjährung kann aber gehemmt werden oder neu beginnen. Schriftform wahren: Mängelrüge, Fristsetzung und andere wichtige Mitteilungen sollten immer schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben mit Rückschein) erfolgen. Ihre Rechte kennen: Bei Verweigerung der Nachbesserung haben Sie Rechte wie Selbstvornahme, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. Kosten einkalkulieren: Die Beseitigung von Mängeln kann Kosten verursachen. Klären Sie, wer diese trägt (Kostenerstattung, Vorfinanzierung). Sonderfälle beachten: Bei Insolvenz des Bauunternehmers oder Streit um die Mangelursache gelten besondere Regeln. Anwalt hinzuziehen: Bei komplexen Fällen oder Uneinigkeit mit dem Bauunternehmer ist die Beratung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Finanzgericht Rheinland-Pfalz Az.: 2 K 2105/01 Verkündet am 23.10.2001 Der 2. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hat auf die mündliche Verhandlung vom 23. Oktober 2001 für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand: Streitig ist, ob die Aufwendungen für den […]