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Baumängel richtig anzeigen: Die korrekte Substantiierung

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Risse im Mauerwerk, undichte Fenster oder schief verlegte Fliesen – Baumängel können Bauherren den Traum vom Eigenheim schnell vermiesen. Doch wie gehen Sie rechtlich korrekt vor, wenn Sie Mängel am Bau entdecken? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine wirksame Mängelrüge verfassen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer durchsetzen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und sichern Ihre Gewährleistungsrechte.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Mängel sofort rügen: Entdeckte Baumängel müssen dem Bauunternehmer unverzüglich und schriftlich angezeigt werden.
  • Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung).
  • Dokumentation ist entscheidend: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos, Videos, Protokollen und ggf. Gutachten.
  • Beweise sichern: Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Schriftverkehr, Fotos und Zeugenaussagen.
  • Fristen beachten: Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB in der Regel fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Verjährung kann aber gehemmt werden oder neu beginnen.
  • Schriftform wahren: Mängelrüge, Fristsetzung und andere wichtige Mitteilungen sollten immer schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben mit Rückschein) erfolgen.
  • Ihre Rechte kennen: Bei Verweigerung der Nachbesserung haben Sie Rechte wie Selbstvornahme, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz.
  • Kosten einkalkulieren: Die Beseitigung von Mängeln kann Kosten verursachen. Klären Sie, wer diese trägt (Kostenerstattung, Vorfinanzierung).
  • Sonderfälle beachten: Bei Insolvenz des Bauunternehmers oder Streit um die Mangelursache gelten besondere Regeln.
  • Anwalt hinzuziehen: Bei komplexen Fällen oder Uneinigkeit mit dem Bauunternehmer ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ratsam.
  • Nicht selbst Hand anlegen: Bevor Sie selbst Hand anlegen, klären Sie das Vorgehen mit dem Bauunternehmer, sonst gefährden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche.
  • Beweislastumkehr beachten: In bestimmten Fällen, zum Beispiel innerhalb der ersten zwei Jahre, muss der Unternehmer beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Abnahme bestand.
  • Vor Gericht vorbereitet sein: Sollte es zum Prozess kommen, ist eine umfassende Dokumentation und eine durchdachte Strategie entscheidend für den Erfolg.
  • Subunternehmer und Architekten: Ansprüche sind in der Regel immer zuerst an den Hauptunternehmer und direkten Vertragspartner zu richten, nicht an Subunternehmer.

Baumängel richtig rügen: Ihre Rechte als Bauherr

Baumängel sind für Bauherren ein Ärgernis, doch eine korrekte Mängelanzeige ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren. Die rechtliche Grundlage bildet das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), welches Ihnen als Bauherr bestimmte Ansprüche einräumt, wenn die Bauleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Die korrekte Vorgehensweise bei der Mängelrüge, einschließlich der formalen Aspekte und Fristen, ist für eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ansprüche unerlässlich. Im Folgenden führen wir Sie durch den Prozess der Mängelanzeige. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Baumängel dokumentieren, eine Mängelrüge Bau rechtssicher formulieren und Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen. So sichern Sie Ihre Rechte gegenüber dem Bauunternehmer und vermeiden teure Folgeschäden durch Mangelhafte Bauleistung….


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