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Wann liegt ein sittenwidriger Mietvertrag vor?

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Eine Gewerbemieterin in Cham verweigerte die Zahlung von 35.641,24 Euro Miete und berief sich auf die Sittenwidrigkeit des Vertrags, da der Mietzins 2005 angeblich 125 Prozent über dem Marktwert lag. Das Landgericht Regensburg wies die Klage ab und betonte die Besonderheiten des Falls, darunter die Anmietung von 19 Objekten und einen Investitionszuschuss von 600.000 Euro. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 HK O 1790/16 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 24.05.2017
  • Aktenzeichen: 1 HK O 1790/16
  • Verfahrensart: Zivilverfahren, Mietrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks in C., welche seit Februar 2016 ist. Sie fordert rückständigen und zukünftigen Mietzins basierend auf dem Mietvertrag vom 1./2.3.2012 und verlangt die Feststellung, dass dieser Vertrag wirksam ist.
  • Beklagte: Gewerbliche Mieterin des besagten Objekts, die die Wirksamkeit des Mietvertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit in Frage stellt. Sie argumentiert, dass der verursachte Mietzins weit über dem Marktüblichem liegt, was einen wucherähnlichen Charakter hätte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin als neue Eigentümerin des Grundstücks fordert von der Beklagten die Zahlung von Mietzins aufgrund eines bestehenden Mietvertrags. Die Beklagte stellt jedoch die Gültigkeit des Vertrags infrage und hat seit September 2016 keine Miete gezahlt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage der Wirksamkeit des Gewerberaummietvertrages vom 1./2.3.2012. Die Beklagte hält den Vertrag aufgrund eines erheblichen Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten und dem ortsüblichen Mietzins für sittenwidrig gemäß § 138 Abs. 1 BGB.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte wird zur Zahlung von rückständigem Mietzins, weiteren Zahlungen und zukünftigen Mietzahlungen verurteilt. Der Mietvertrag wird als wirksam festgestellt.
  • Begründung: Das Gericht stellte kein auffälliges Missverhältnis im Sinne einer sittenwidrigen Ausnutzung fest. Trotz eines möglichen Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten und ortsüblichen Mietzins fehlt es an Nachweis einer verwerflichen Gesinnung der Klägerin. Die Zustimmung des damaligen Mietvertrags durch den Geschäftsführer der Beklagten, der über volle Kenntnis verfügte, widerlegt die Annahme einer Unterlegenheit. Zudem berücksichtigen die Richter Investitionszuschüsse der Klägerin, die eine mögliche Diskrepanz relativieren.
  • Folgen: Die Beklagte muss die festgelegten Zahlungen leisten und trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Sittenwidriger Mietvertrag: Rechtsfolgen und aktuelle Gerichtsurteile im Mietrecht

Im deutschen Mietrecht gibt es klare Regelungen, die verhindern sollen, dass Mieter unangemessenen Bedingungen ausgesetzt werden. Ein sittenwidriger Mietvertrag ist ein zentraler Begriff, der häufig in der Diskussion um Mietpreiserhöhungen und Wucher auftaucht. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn die vertraglichen Vereinbarungen das Fundament des Verbraucherschutzes verletzen und die Mieterrechte ernsthaft beeinträchtigen. Ein Beispiel dafür ist die Mietpreisbremse, die verhindern soll, dass Mieten übermäßig steigen und die soziale Gerechtigkeit im Wohnungsmarkt gefährdet wird. Ein sittenwidriger Mietvertrag kann erhebliche Rechtsfolgen haben, wie etwa eine Klage wegen Sittenwidrigkeit oder die Möglichkeit zur Mietvertragskündigung….


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