Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Bemessung des merkantilen Minderwerts

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Regensburger Gericht wies die Berufung eines Autobesitzers ab, der nach einem Unfall den Wertverlust seines Wagens ersetzt haben wollte, ohne ihn zu reparieren. Die Richter stellten klar: Wer sein Auto nicht repariert, kann auch keine Entschädigung für den Minderwert verlangen, der durch die Reparatur entstünde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei der Bewertung von Unfallschäden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 S 185/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 11.01.2018 Aktenzeichen: 21 S 185/17 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadenersatzrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Klagepartei: Die Klagepartei wollte die Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg anfechten und eine andere Beurteilung in Bezug auf den Ersatz des merkantilen Minderwerts und Nutzungsausfallschadens eines Kraftfahrzeugs erreichen. Berufungsgericht: Das Landgericht Regensburg fungierte als Berufungsgericht und entschied über die Erfolgsaussichten der Berufung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klagepartei legte Berufung gegen ein Urteil ein, das sich mit dem Ersatz des merkantilen Minderwerts und des Nutzungsausfallschadens eines Kraftfahrzeugs befasste. Kern des Rechtsstreits: Im Kern ging es darum, ob der merkantile Minderwert eines Fahrzeugs auch dann zu ersetzen ist, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird und welche Zeiträume bei der Berechnung des Nutzungsausfallschadens zu berücksichtigen sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klagepartei wurde zurückgewiesen; das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Regensburg bleibt bestehen. Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Es bestät


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv