Nachts auf der Autobahn: Ein Autofahrer kollidiert mit einem verlorenen Unterlegkeil eines verunfallten LKW und erleidet Totalschaden. Der LKW-Halter wird zur Zahlung von über 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt, da das Gericht die Betriebsgefahr des LKW als erheblich einstuft. Ein Sachverständiger bestätigt den ungewöhnlichen Unfallhergang. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 353/16 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Weiden
- Datum: 18.07.2018
- Aktenzeichen: 11 O 353/16
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger forderte Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. Er behauptete, der Unfall sei durch einen Unterlegkeil verursacht worden, der vom Sattelzug des Beklagten stamme. Der Kläger verlangte Ersatz der Fahrzeugbeschaffungskosten, Mietwagenkosten sowie einer Unkostenpauschale.
- Beklagter (Halter des Sattelzugs): Der Beklagte war Halter des Sattelzugs. Er bestritt, dass der Unterlegkeil von seinem Fahrzeug stammte, und vertrat die Meinung, der Unfall sei für den Kläger nicht unvermeidbar gewesen.
- Haftpflichtversicherung des Beklagten: Die Versicherung lehnte die Schadensersatzansprüche des Klägers ab und bestand darauf, dass die Mietwagenkosten anhand der Fraunhofer Liste ermittelt werden sollten.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fuhr mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn, als er nach einem vorherigen Unfallgeschehen in einen weiteren Unfall verwickelt wurde. Der Kläger beanspruchte Schadensersatz für diverse Kosten, die durch diesen Vorfall entstanden seien, verursacht durch einen Unterlegkeil vom LKW des Beklagten, der durch das vorherige Unfallgeschehen auf die Fahrbahn gelangt sei.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Unterlegkeil, der den Schaden am Fahrzeug des Klägers verursacht haben soll, tatsächlich vom LKW des Beklagten stammte und ob der Unfall für den Kläger vermeidbar gewesen wäre.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, den Großteil der vom Kläger geltend gemachten Kosten in Höhe von 10.821,03 € nebst Zinsen zu zahlen. Ein Teil der Klage, insbesondere bezüglich der überhöhten Mietwagenkosten, wurde abgewiesen.
- Begründung: Die Kammer folgte der Beweisaufnahme, die zeigte, dass der Unterlegkeil vom LKW des Beklagten stammen könnte. Der Unfall war für den Kläger nicht vermeidbar, da die Gegebenheiten auf der Autobahn und die Sichtverhältnisse berücksichtigten werden müssen, und die übliche Pflicht zur Sichtfahrt aufgrund spezifischer Umstände nicht greift. Die Schäden waren direkt auf den Unfall mit dem Unterlegkeil zurückzuführen.
- Folgen: Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil hebt hervor, wie ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft beurteilt werden könnten, insbesondere in Bezug auf die Nachweisbarkeit von Unfallursachen und -vermeidbarkeit im Straßenverkehr. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Haftungsfragen und Schadensersatz bei Autobahnunfällen im Fokus
Verkehrsunfälle auf Autobahnen können schwerwiegende Folgen für die Beteiligten haben, sowohl physisch als auch finanziell. Bei solchen Unfällen stellt sich oft die Frage nach der Haftung, die entscheidend für die Schadensregulierung ist….