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Unfallversicherung – Invaliditätsbescheinigung Anforderungen

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Ein Ehepaar aus Regensburg scheiterte vor Gericht mit seiner Klage gegen die Unfallversicherung. Obwohl die Ehefrau nach einem Hundeangriff schwer stürzte und Verletzungen erlitt, verweigerte die Versicherung die Zahlung von 7.800 Euro und einer monatlichen Rente. Grund für die Ablehnung: fehlende ärztliche Dokumentation über die Invalidität der Frau. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 1004/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 24.01.2018 Aktenzeichen: 31 O 1004/17 Verfahrensart: Klageverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung, die auch seine Ehefrau umfasst. Er macht Ansprüche auf Invaliditätsleistungen geltend und beruft sich auf ärztliche Einschätzungen, die einen Dauerschaden und eine Invalidität seiner Ehefrau durch einen Unfall beschreiben. Beklagte: Beklagte ist die Versicherungsgesellschaft, die die Unfallversicherung hält. Sie lehnt die Ansprüche des Klägers ab, indem sie sich auf ein vom Sachverständigen erstelltes Gutachten beruft, das keine Invalidität bei der Ehefrau des Klägers feststellt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Ehefrau des Klägers erlitt am 10.06.2015 einen Unfall und meldete dies der Versicherung, die jedoch aufgrund eines negativen Gutachtens die Leistungen verweigerte. Der Kläger behauptet, dass der Unfall zu einer bleibenden Invalidität geführt habe, was durch ärztliche Feststellungen bestätigt würde. Kern des Rechtsstreits: Der Streitpunkt war, ob die Invaliditätsansprüche des Klägers aufgrund des Unfalls seiner Ehefrau berechtigt sind, vor allem in Hinblick auf die erbrachten ärztlichen Bescheinigungen und die fehlende schriftliche Feststellung


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