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Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schenkung – Leibrente – Nießbrauch

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In einem ungewöhnlichen Erbstreit vor dem Landgericht Weiden kämpft eine Schwester um ihren Pflichtteil, nachdem ihre Mutter ihrem Bruder bereits 1995 zwei Grundstücke übertragen hatte. Der Clou: Weil die Mutter im Gegenzug eine Leibrente erhielt, die ihren Mieteinnahmen entsprach, beginnt die Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch erst mit dem Verzicht auf diese Rente im Jahr 2013, so das Gericht. Nun muss der Bruder den Wert der Immobilien und der Leibrente ermitteln lassen, um den Anspruch seiner Schwester zu erfüllen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Weiden
Datum: 21.06.2024
Aktenzeichen: 11 O 108/23
Verfahrensart: Stufenklageverfahren zur Pflichtteilsergänzung
Rechtsbereiche: Erbrecht, Pflichtteilsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Pflichtteilsberechtigte Schwester des Beklagten. Sie argumentiert, dass ihr Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung zustehen, da eine gemischte Schenkung zwischen der Erblasserin und dem Beklagten stattfand. Sie fordert die Ermittlung des Wertes der zu Lebzeiten übertragenen Grundstücke und Leibrente, um ihren Pflichtteil berechnen zu können.
Beklagter: Bruder der Klägerin und Alleinerbe. Er bestreitet die Ansprüche der Klägerin, indem er argumentiert, dass die Übertragung der Grundstücke und die Leibrente eine echte Gegenleistung waren und somit die Frist für die Pflichtteilsergänzung nicht anzuwenden sei.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Beklagte wurde von der Erblasserin als Alleinerbe eingesetzt. Die Klägerin, als pflichtteilsberechtigte Schwester, fordert eine Pflichtteilsergänzung für die lebzeitige Übertragung von Grundstücken durch die Erblasserin an den Beklagten. Diese Übertragungen beinhalteten eine Leibrentenregelung und eine Reallast auf den Grundstücken.


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