Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Notveräußerung Grundbesitz im Rahmen eines Strafverfahrens

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein unfertiger Rohbau in Untergrafenried, seit 2010 der Witterung ausgesetzt, sorgt für juristischen Wirbel. Die Staatsanwaltschaft Augsburg scheiterte mit dem Versuch, das beschlagnahmte Grundstück zwangsversteigern zu lassen, und das Landgericht Regensburg wies ihre Beschwerde ab. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verwertung beschlagnahmter Immobilien auf und könnte nun den Gesetzgeber beschäftigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 64 T 323/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 24.10.2017 Aktenzeichen: 64 T 323/17 Verfahrensart: Sofortiges Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Staatsanwaltschaft Augsburg Rolle: Begehren die Zwangsversteigerung eines beschlagnahmten Grundstücks im Wege der Notveräußerung. Argumente: Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass aufgrund eines drohenden Wertverlusts des Rohbaus auf dem Grundstück eine Notveräußerung erforderlich sei. Sie berief sich darauf, dass auch unbewegliche Vermögenswerte unter § 111 I Abs. 1 StPO fallen könnten. Antragsgegner: (nicht namentlich erwähnt) Rolle: Eigentümer des beschlagnahmten Grundstücks. Argumente: Der Antragsgegner legte anscheinend keinen Rechtsbehelf gegen die Anordnung der Notveräußerung ein. Um was ging es? Sachverhalt: Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde gegen den Antragsgegner ein Beschlagnahmebeschluss für ein Grundstück erlassen. Wegen drohendem Wertverlust des darauf befindlichen Rohbaus ordnete die Staatsanwaltschaft eine Notveräußerung durch Zwangsversteigerung an. Der Antrag auf Zwangsversteigerung wurde von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Regensburg gestellt.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv