Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kaputte Kaffeekanne in Ferienwohnung – Vermieterhaftung für Verbrühungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Urlaub auf Wangerooge endete für eine Familie tragisch: Eine defekte Kaffeekanne verursachte schwere Verbrennungen bei einem sechsjährigen Mädchen. Obwohl die Eltern die Eigentümer der Ferienwohnung auf Schadensersatz verklagten, wies das Oberlandesgericht Oldenburg die Klage ab – der Grund: ein Materialfehler, der erst nach der Wohnungsübergabe aufgetreten war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 40/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg Datum: 25.11.2024 Aktenzeichen: 9 U 40/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht, Deliktsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine damals 6-jährige Geschädigte, die Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verbrennungen 2. Grades durch einen Kaffeeunfall in einer Ferienwohnung fordert. Sie argumentiert, dass sie in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist und dass die Vermieterin für den Zustand der Mietgegenstände haftbar ist. Beklagte (Vermieterin der Wohnung): Eigentümerin der Ferienwohnung, die bestreitet, Vertragspartnerin geworden zu sein, und verweist auf die Haftungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie behauptet, die Wohnung sei vor Übergabe kontrolliert und Mängel seien nicht feststellbar gewesen. Vermittler/Beklagter 2: Beauftragter für die Vermittlung und Instandhaltung der Wohnung, der den Vertragspartnerstatus ebenfalls bestreitet und behauptet, dass der Vertrag im Namen des Eigentümers abgeschlossen wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Nach einem Unfall in einer Ferienwohnung, bei dem sich die 6-jährige Klägerin schwer verbrühte, klagte diese auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Eigentümerin der Wohnung und den Vermittler. Die Verletzungen entstanden durch eine defekte Kaffeekanne, deren Henkel beim Benutzen brach. Kern des Rechtsstreit


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv