Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erdaushub- und Transportarbeiten – Geschäftsführung ohne Auftrag

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Ein Bauunternehmen aus Ravensburg erhebt erfolgreich Anspruch auf über 34.000 Euro für Erdarbeiten an einem Hanggrundstück, obwohl es keinen Vertrag mit dem Bauherrn gab. Das Landgericht Ravensburg sprach dem Unternehmen das Geld im Rahmen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu, da die Arbeiten im Interesse des Bauherrn lagen und dieser den Aushub gebilligt hatte. Obwohl die Immobilienfirma die Kosten zunächst ablehnte, muss sie nun zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 296/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Ravensburg Datum: 24.05.2023 Aktenzeichen: 5 O 296/22 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Vergütung von Erdaushub- und Transportarbeiten Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein Unternehmen für Abbruch, Bagger- und Fuhrarbeiten. Sie beansprucht Vergütung für Erdaushub- und Transportarbeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erbracht wurden. Die Klägerin argumentiert, dass sie von der Beklagten direkt beauftragt wurde und verweist auf Anweisungen, die von der Beklagten auf der Baustelle gegeben worden sein sollen. Beklagte: Ein Immobilienbauunternehmen, vertreten durch ihre Prokuristin. Die Beklagte behauptet, keinen Auftrag für die Erdaushubarbeiten erteilt zu haben, und verweist auf die Generalunternehmerin t… GmbH als Auftraggeberin der Arbeiten. Sie bestreitet die Forderungen und argumentiert, die Arbeiten seien mangelhaft ausgeführt worden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin führte Erdaushubarbeiten für ein Bauvorhaben der Beklagten aus und stellte diese in Rechnung. Die Beklagte bestreitet die Beauftragung und die erbrachten Leistungen und argumentiert, die Leistungen seien im Auftrag der t… GmbH, dem Generalunternehmer, erfolgten. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage,


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv