Ein Bauunternehmen aus Ravensburg erhebt erfolgreich Anspruch auf über 34.000 Euro für Erdarbeiten an einem Hanggrundstück, obwohl es keinen Vertrag mit dem Bauherrn gab. Das Landgericht Ravensburg sprach dem Unternehmen das Geld im Rahmen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu, da die Arbeiten im Interesse des Bauherrn lagen und dieser den Aushub gebilligt hatte. Obwohl die Immobilienfirma die Kosten zunächst ablehnte, muss sie nun zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 296/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Ravensburg Datum: 24.05.2023 Aktenzeichen: 5 O 296/22 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Vergütung von Erdaushub- und Transportarbeiten Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein Unternehmen für Abbruch, Bagger- und Fuhrarbeiten. Sie beansprucht Vergütung für Erdaushub- und Transportarbeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erbracht wurden. Die Klägerin argumentiert, dass sie von der Beklagten direkt beauftragt wurde und verweist auf Anweisungen, die von der Beklagten auf der Baustelle gegeben worden sein sollen. Beklagte: Ein Immobilienbauunternehmen, vertreten durch ihre Prokuristin. Die Beklagte behauptet, keinen Auftrag für die Erdaushubarbeiten erteilt zu haben, und verweist auf die Generalunternehmerin t… GmbH als Auftraggeberin der Arbeiten. Sie bestreitet die Forderungen und argumentiert, die Arbeiten seien mangelhaft ausgeführt worden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin führte Erdaushubarbeiten für ein Bauvorhaben der Beklagten aus und stellte diese in Rechnung. Die Beklagte bestreitet die Beauftragung und die erbrachten Leistungen und argumentiert, die Leistungen seien im Auftrag der t… GmbH, dem Generalunternehmer, erfolgten. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage,
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Kiel, Az.: 2 Qs 17/15, Beschluss vom 30.03.2015 Es wird festgestellt, dass die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Kiel vom 7. November 2014 (31 Gs 177/14) rechtswidrig war. Die Landeskasse trägt die notwendigen Auslagen des Beschuldigten im Beschwerdeverfahren. Gründe Die Beschwerde, die auch nach Abschluss der Durchsuchung zulässig ist, hat in […]