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WEG – Aufteilungsplan Anforderungen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG

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Eine Grundstückseigentümerin scheitert mit dem Versuch, ihr Gebäude in Eigentumswohnungen aufzuteilen, weil der Aufteilungsplan nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die fehlenden Maßangaben im Plan ein Hindernis für die Eintragung ins Grundbuch darstellen, da die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung und könnte zu einer Klärung der Anforderungen an Aufteilungspläne durch den Bundesgerichtshof führen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 Wx 2137/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg Datum: 26.01.2024 Aktenzeichen: 15 Wx 2137/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügung des Grundbuchamts Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Grundbuchrecht, Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Eigentümerin eines Grundstückes mit einem Gebäude in Erlangen; beantragt Teilung in Sondereigentum. Ihr Argument war, dass der Aufteilungsplan keine Maße benötige, da die Maße durch die Überschrift im WEG geändert wurden. Amtsgericht Erlangen (Grundbuchamt): Beanstandete, dass der Aufteilungsplan Maßangaben enthalte müsse, um die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Argumentierte, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Genauigkeit des Grundbuchinhalts notwendig sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin teilte ihr Grundstück in Sondereigentum auf und beantragte die Eintragung dieser Aufteilung im Grundbuch. Das Grundbuchamt bemängelte den fehlenden Maßangaben im Aufteilungsplan. Kern des Rechtsstreits: Ob Bauzeichnungen im Sinne des § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG detaillierte Maßangaben enthalten müssen, um der rechtlichen Genauigkeit von Grundbucheinträgen zu genÃ


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