Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 26.11.2021
Aktenzeichen: 5 O 793/21
Verfahrensart: Feststellungsklage auf Erbunwürdigkeit
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Schwester der Beklagten; argumentiert, dass die Beklagte erbunwürdig sei, da sie die Erblasserin arglistig getäuscht habe, um ihr Vermögen zu veruntreuen. Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe überraschtes Geld ihrem Bruder unterschlagen und falsche Angaben in Nachlassverzeichnissen gemacht.
Beklagte: Schwester der Klägerin; sie bestreitet die Vorwürfe der arglistigen Täuschung und Veruntreuung. Sie behauptet, die Vermögensentscheidungen seien dem Willen der Erblasserin entsprechend und verweist auf die Verjährung der Ansprüche der Klägerin.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin wollte feststellen lassen, dass die Beklagte erbunwürdig sei, nach dem Tod der Mutter der Parteien. Es gab mehrere Testamente, und die Klägerin warf der Beklagten vor, durch Täuschung und Veruntreuung einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt zu haben.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Beklagte durch arglistige Täuschung oder sonstiges rechtswidriges Verhalten gegenüber der Erblasserin erbunwürdig wurde.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: