Ein 18-jähriger Radfahrer wird von einem Taxi erfasst und schwer verletzt, als er verbotswidrig den Gehweg befährt und die Straße überquert. Obwohl der Taxifahrer den Unfall hätte vermeiden können, sieht das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein die Hauptverantwortung beim Radfahrer und spricht ihm ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Der Fall wirft Fragen nach der Verteilung der Schuld bei Verkehrsunfällen auf, insbesondere wenn beide Beteiligten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 90/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 19.11.2024 Aktenzeichen: 7 U 90/23 Verfahrensart: Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Deliktsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 18-jähriger Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde. Er argumentiert, dass der Autofahrer seine Vorfahrtsrechte missachtet hat und fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beklagte: Der Autofahrer (als Beklagter) und seine Haftpflichtversicherung. Sie argumentieren, dass der Unfall unvermeidbar war und dass der Radfahrer grob fahrlässig gehandelt hat, indem er den Gehweg verbotswidrig nutzte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger überquerte mit seinem Fahrrad einen Gehweg ohne seine Wartepflicht zu beachten, als er von einem Taxi erfasst wurde, das von dem Beklagten gefahren wurde. Der Radfahrer erlitt schwere Verletzungen und forderte Schadensersatz sowie die Feststellung zukünftiger Ersatzpflichten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, in welchem Umfang die beteiligten Parteien für den Unfall verantwortlich sind, insbesondere ob der Autofahrer seine Pflicht zur Sorgfalt im Straßenverkehr verletzt hat, obwohl der Radfahrer den Gehweg widerrechtlich befuhr.
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Die Angabe einer Wohnfläche in einem Wohnraummietvertrag stellt regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung des Vermieters gegenüber dem Mieter dar. Daran ändert auch der Zusatz „ca.“ im Mietvertrag nichts. Bei einer Flächenabweichung von mehr als 10% besteht eine tatsächliche unwiderlegliche Vermutung für eine Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache und dem Mieter steht ein dementsprechendes Mietminderungsrecht […]