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Verkehrssicherungspflichtverletzung bei der Sicherung einer Baustelle

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Ein abendlicher Spaziergang endete für eine 72-jährige Frau in M. mit einem Trümmerbruch: Sie stürzte auf einem unzureichend gesicherten Gehweg, an dem eine Baufirma Glasfaserkabel verlegte. Das Landgericht Tübingen sprach der Frau nun 8.000 Euro Schmerzensgeld zu, da die Baufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, die von mangelhaft gesicherten Baustellen ausgehen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 304/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Tübingen Datum: 13.08.2019 Aktenzeichen: 5 O 304/18 Verfahrensart: Zivilverfahren, Schadensersatzklage Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrssicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Frau, die Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer Baustelle verlangt. Sie argumentiert, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, indem sie beim Baustellenbereich keine ausreichende Warnung aufgestellt hat. Beklagte: Ein Bauunternehmen, das Bauarbeiten im Auftrag der Deutschen Telekom AG durchführte. Die Beklagte bestreitet eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und behauptet, dass der Bereich verkehrssicher gewesen sei, und die Klägerin hätte mit schlechten Lichtverhältnissen rechnen müssen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin stürzte auf einem Gehweg in einem Baustellenbereich, wo die Beklagte Glasfaserkabel verlegte. Der Gehweg war durch den fehlenden Belag uneben, was nach Ansicht der Klägerin zur mangelhaften Verkehrssicherung führte. Durch den Sturz erlitt die Klägerin schwere Verletzungen, die ihre Mobilität stark einschränkten. Kern des Rechtsstreits: War die Beklagte verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen wie Warns


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