Ein Mann aus Regensburg wurde wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt, doch er zweifelte die Gültigkeit der Unterschriften der Richter an. Der Fall landete vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht, das nun entschied, dass sowohl die Paraphe auf dem Strafbefehl als auch die kaum leserliche Unterschrift im Berufungsurteil rechtens sind. Damit ist die Verurteilung des Mannes rechtskräftig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 204 StRR 576/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Datum: 19.11.2024 Aktenzeichen: 204 StRR 576/24 Verfahrensart: Revision Rechtsbereiche: Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter S.: Er legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg ein, das ihn wegen falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Verleumdung verurteilte. Er argumentierte, dass der Strafbefehl nicht wirksam sei und rügte die ordnungsgemäße Unterschrift unter dem Urteil. Generalstaatsanwaltschaft München: Sie beantragte, das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet zu verwerfen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte S. wurde ursprünglich vom Amtsgericht Cham wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Das Landgericht Regensburg wies seine Berufung zurück und stellte eine zusätzliche Verleumdung fest. Der Angeklagte legte Revision ein, da er die Gültigkeit des Strafbefehls und die Unterschrift des urteilenden Richters in Frage stellte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Strafbefehl wegen einer angeblich mangelnden Unterschrift unwirksam war, und ob das Urteil des Richters ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet ve
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Braunschweig Az: 1 Ss 36/14 Beschluss vom 04.07.2014 Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 5. März 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen. Gründe Durch […]