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Suizidalem Mieter kann nicht gekündigt werden

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Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass ein 76-jähriger Mieter trotz Kündigung in seiner Wohnung bleiben darf, da ein Umzug für ihn eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würde. Der schwer kranke Mann hatte nach dem Tod seiner Frau Suizidgedanken geäußert, die vom Gericht ernst genommen wurden. Der Vermieter muss nun die Wohnung weitervermieten, erhält aber eine höhere Miete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 65 S 14/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Berlin Datum: 30.04.2024 Aktenzeichen: 65 S 14/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger: Vermieter, der die Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hat. Er argumentiert, dass der Eigenbedarf besteht und die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden. Der Beklagte: Mieter, der gegen die Kündigung widersprochen hat. Er führt gesundheitliche Gründe an, die einen Umzug unzumutbar machen würden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Vermieter kündigte am 29. Januar 2020 das Mietverhältnis unter Berufung auf Eigenbedarf. Der Mieter widersprach der Kündigung schriftlich mit der Begründung, dass ein erzwungener Umzug seine psychische Gesundheit stark gefährden würde. Der Mieter bewohnt die Wohnung seit dem 1. September 2009 und leidet unter gesundheitlichen Einschränkungen, die einen Umzug unzumutbar machen würden. Kern des Rechtsstreits: Der rechtliche Streitpunkt ist, ob das Mietverhältnis aufgrund besonderer Härte gemäß §§ 574 ff. BGB unbefristet fortgeführt werden kann, und ob der Mieter einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz der Kündigung durch den Vermieter hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage des Vermieters auf Räumung wurde abgewiesen. Das MietverhÃ


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