In einem außergewöhnlichen Fall entschied das Landgericht Berlin zugunsten eines chronisch depressiven Mieters, der trotz Eigenbedarfsklage des Vermieters seine Wohnung behalten darf. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mieter, dass ein Umzug seine psychische Gesundheit massiv gefährden würde, was das Gericht schwerer wog als das Eigentumsrecht des Vermieters. Dieser muss nun die Kosten des Verfahrens tragen und seine Tochter muss sich eine andere Bleibe suchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 65 S 132/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Berlin Datum: 12.05.2023 Aktenzeichen: 65 S 132/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Mietrechtsstreit Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Vermieter, der die Wohnung in Berlin geräumt haben möchte, um sie seiner Tochter zur Verfügung stellen zu können. Beklagter: Der langjährige Mieter der Wohnung, der sich gegen die Räumung wehrt. Er argumentiert, dass eine Zwangsräumung seine psychische Gesundheit gefährden würde, da er unter einer chronischen depressiven Störung leidet. Um was ging es? Sachverhalt: Der Vermieter klagte auf Räumung einer vermieteten Wohnung, die der Mieter bereits über 30 Jahre bewohnt. Der Mieter widersprach der Kündigung wegen gesundheitlicher Härte, da der Verlust der Wohnung seine chronische depressive Erkrankung erheblich verschlechtern würde. Kern des Rechtsstreits: Kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, obwohl der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses geltend macht? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Landgericht Berlin entschied, dass das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt werden muss. Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Schöneberg, Entscheidungsdatum: 04.11.2016, Aktenzeichen: 19 C 149/16 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor […]