Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Änderungen an Anwohnerparkausweis eine Urkundenfälschung?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein Tübinger Anwalt änderte eigenhändig seinen Parkausweis nach einem Fahrzeugwechsel und löste damit ein Gerichtsverfahren aus. Obwohl er vom Amtsgericht zunächst verurteilt wurde, sprach ihn das Landgericht nun vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei, da er keine Täuschungsabsicht verfolgte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grauzone zwischen pragmatischer Lösung und strafbarer Handlung im Umgang mit behördlichen Dokumenten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 Ns 11 Js 23397/16 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Tübingen Datum: 22.01.2018 Aktenzeichen: 24 Ns 11 Js 23397/16 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Strafprozess Rechtsbereiche: Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Ein Tübinger Rechtsanwalt, der aufgrund der Veränderung eines Anwohnerparkausweises wegen Urkundenfälschung angeklagt war. Er argumentierte, er habe den Anwohnerparkausweis handschriftlich geändert, da ihm die Ausstellung eines neuen Parkausweises seitens der Stadt verweigert wurde. Sein Ziel war der Freispruch, da er niemanden täuschen wollte. Staatsanwaltschaft: Legte Berufung gegen das ursprüngliche Urteil ein, jedoch nur bezüglich der Höhe der Geldstrafe, die sie auf 100 Euro erhöhen wollte, nachdem der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 75 Euro verurteilt worden war. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte, nach einem Fahrzeugwechsel, änderte seinen Anwohnerparkausweis handschriftlich, da die Stadt Tübingen ihm nicht per Post einen neuen Ausweis zusenden wollte. Bei einer Kontrolle wurde das neue Kennzeichen auf dem abgeänderten Parkausweis entdeckt, woraus ein Verfahren wegen Urkundenfälschung resultierte. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob durch die handschriftliche Veränderung des Par


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv