Ein jahrelang schwelender Familienstreit um ein ungenutztes Wohnrecht landete vor dem Landgericht Siegen. Obwohl Bruder und Schwester sich über Jahrzehnte einig schienen, forderte die Schwester plötzlich Nutzungsersatz für eine Wohnung, die sie nie bewohnt hatte. Das Gericht entschied schließlich auf einen Vergleich und sprach der Schwester einen Teilbetrag zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 208/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Siegen Datum: 28.09.2021 Aktenzeichen: 2 O 208/20 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Wohnungsrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Schwester des Beklagten. Sie argumentiert, dass ihr gemäß des Übertragungsvertrags vom 11.05.1976 ein Wohnungsrecht an der streitgegenständlichen Wohnung zusteht. Der Beklagte hat diese Wohnung ohne rechtlichen Grund genutzt, weshalb ihr ein Nutzungsersatz zusteht. Beklagter: Der Bruder der Klägerin. Er argumentiert, dass das Wohnungsrecht der Klägerin nicht besteht, da sie nie die Absicht hatte, die Wohnung zu nutzen, und auch ein anderes Haus geschenkt bekam. Er beruft sich darauf, dass die Klägerin ihre Ansprüche verwirkt habe. Um was ging es? Sachverhalt: Eine Klägerin forderte von ihrem Bruder, dem Beklagten, Nutzungsersatz für die unrechtmäßige Nutzung einer im Übertragungsvertrag als Wohnungsrecht eingetragenen Wohnung. Der Beklagte bewohnte die Wohnung seit vielen Jahren, obwohl die Klägerin das Wohnungsrecht innehatte, jedoch nie ausübte. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Nutzungsersatz für die Nutzung der Wohnung durch den Beklagten, obwohl sie diese nie selbst nutzte? Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurte
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de KG – Az.: 8 U 36/21 – Urteil vom 25.08.2022 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03. März 2021 verkündete Urteil der Zivilkammer 2 des Landgerichts Berlin – 2 O 107/20 – teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 23.121,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von […]