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WEG – Schätzung des Heizungsbetriebsstroms mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

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Ein Beschluss über die pauschale Schätzung des Betriebsstroms für die Heizungsanlage einer Eigentümergemeinschaft in Rostock wurde vom Landgericht für ungültig erklärt. Die Richter bemängelten die gewählte Methode der prozentualen Ableitung vom Gesamtstromverbrauch, da dieser heizungsunabhängigen Schwankungen unterliegt. Stattdessen empfahl das Gericht eine sachgerechtere Schätzung anhand der Stromverbrauchswerte der angeschlossenen Geräte und Heiztage. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 5/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Rostock
  • Datum: 25.10.2019
  • Aktenzeichen: 1 S 5/19
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Wohnungseigentumsrecht
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein einzelner Wohnungseigentümer, der mehrere Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung angefochten hat, da sie seiner Ansicht nach ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.
  • Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die in Frage stehenden Beschlüsse in ihrer Versammlung gefasst hat.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hat mehrere Beschlüsse einer Eigentümerversammlung vom 19. Oktober 2017 angefochten. Es handelt sich unter anderem um eine Schätzung der Betriebskosten für die Heizung, die Entlastung des Verwaltungsbeirats und die Wiederbestellung der Hausverwaltung.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die beschlossenen Maßnahmen der Eigentümerversammlung einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und ob der Kläger ein Rechtsschutzinteresse für seine Anfechtungsklagen hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 3 und 6 der Eigentümerversammlung wurden für ungültig erklärt. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
  • Begründung:
    • Die Schätzung des Betriebsstroms für die Heizungsanlage ist unzulässig, da sie nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht.
    • Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wegen erkennbarer Ansprüche gegen den Beirat durch fehlerhafte Jahresabrechnung.
    • Die Wiederbestellung der Hausverwaltung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, da die Verwalterkonditionen klar definiert und bekannt waren.
  • Folgen: Die Beklagten tragen den Großteil der Kosten des Verfahrens. Die Korrektur dieser Beschlüsse soll eine ordnungsgemäßere Verwaltung sicherstellen, ohne dass eine Revision zugelassen wird. Das Urteil bleibt rechtlich bindend, da keine grundsätzliche Bedeutung festgestellt wurde.

Rechtslage und Herausforderungen bei der Heizungsbetriebsschätzung

Die effiziente Nutzung von Energie ist für viele Haushalte und Unternehmen von zentraler Bedeutung, insbesondere in Zeiten steigender Heizkosten und wachsender Umweltbewusstheit. Eine besondere Rolle spielt dabei die Heizungsanlage, deren Betrieb erheblichen Einfluss auf den Stromverbrauch hat. Bei der Analyse der Energieeffizienz von Heizsystemen, wie etwa Wärmepumpen oder moderner Heiztechnologie, ist es wichtig, den Betriebsstrom genau zu messen und zu bewerten. Hierbei kommen Instrumente wie der Stromkostenrechner und die Energieverbrauchsanalytik zum Einsatz, um eine gezielte Verbrauchsoptimierung zu ermöglichen. In diesem Kontext stellt sich oft die Frage, wie der Heizungsbetriebsschätzung begegnet werden kann, insbesondere wenn Pauschalen wie die 4%-Regelung des Gesamtstromverbrauchs zur Anwendung kommen….


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